Drucksache - DS/0510/VIII  

 
 
Betreff: Wirksamkeitsdialog qualitativ verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2017 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
09.01.2018 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses vertagt     
06.02.2018 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.04.2018 
18. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.06.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
03.07.2018 
20. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE Jugendhilfeausschuss PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

 

 

Das Bezirksamt wurde ersucht den Wirksamkeitsdialog des Jugendamts mit freien Trägern der Jugendhilfe nach § 11, 13 und 16 SGB VIII qualitativ so zu gestalten, dass aussagefähige Ergebnisse über die Wirkung der vor Ort geleisteten Arbeit entstehen.

 

Dabei sollten u. a. folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

 

-             Benennen der vorhandenen Ressourcen durch die Förderung des Jugendamts, Mittel des Trägers und Drittmittel („Inputs“, was wurde in die Arbeit vor Ort investiert)

-             Benennen der mit den Ressourcen durchgeführten Aktivitäten und Leistungen („Outputs“, was wurde vor Ort angeboten und wer wurde damit erreicht)

-             Benennen der damit erzielten Auswirkungen auf die Teilnehmenden und Besucher/innen („Outcomes“, was hat sich bei den BesucherInnen dadurch verändert)

-             Benennen des Beitrags für den Planungsraum/Sozialraum („Impact“, welche Einwirkung wurde auf gesellschaftlicher Ebene festgestellt)

-             Die Anwesenheit des Trägers beim Wirksamkeitsdialog.

 

Der Jugendhilfeausschuss hält am grundsätzlichen Instrument des Wirksamkeitsdialogs als Instrument der Selbstevaluation und des Austauschs mit dem Jugendamt fest. Der Ausschuss schließt sich ausdrücklich nicht der Begründung der DS an, da diese nicht zur eigentlichen Forderung passt. Der Ausschuss folgt der Forderung, dass das Bezirksamt ersucht wird, den Wirksamkeitsdialog des Jugendamts mit freien Trägern der Jugendhilfe nach § 11, 13 und 16 SGB VIII qualitativ so zu gestalten, dass aussagefähige Ergebnisse über die Wirkung der vor Ort geleisteten Arbeit entstehen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Der Wirksamkeitsdialog ist berlinweit für Einrichtungen und Projekte der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII vereinbart. Er ist Bestandteil des derzeit in Erarbeitung befindlichen Jugendfördergesetzes. Ab 2017 gibt es im Rahmen des Wirksamkeitsdialoges einen veränderten Sachbericht, verbunden mit Zielvereinbarungen für 2018.

 

Für Projekte und Einrichtungen, die nach §§ 13.1 und 16 SGB VIII arbeiten, ist kein einheitliches Modell für Wirksamkeitsdialoge vereinbart. Hier wird in Lichtenberg das Modell des Wirksamkeitsdialogs für § 11 in Anlehnung angewandt und es erfolgen Gespräche zur Auswertung der vorliegenden Sachberichte. Diese sind jedoch nicht einheitlich gestaltet, da die Angebote sehr unterschiedlich sind. Im Rahmen der Erarbeitung des bezirklichen Rahmenkonzeptes für Familienförderung 2012 wurde ein Leitfaden für die Wirksamkeitsdialoge für Projekte nach § 16 SGB VIII erarbeitet.

 

Im bisherigen Bericht zum Wirksamkeitsdialog an den Jugendhilfeausschuss werden die Ergebnisse der Arbeit der Jugend- und Jugendsozialarbeit erfasst.

 

Im Folgenden wird deshalb schwerpunktmäßig auf den Wirksamkeitsdialog mit den Einrichtungen und Projekten der Jugend- und Jugendsozialarbeit eingegangen.

 

Zum 1. Spiegelstrich: Benennen der vorhandenen Ressourcen durch die Förderung des Jugendamts, Mittel des Trägers und Drittmittel („Inputs“, was wurde in die Arbeit vor Ort investiert).

 

Im Sachbericht wird unter Punkt 1.3 die finanzielle Ausstattung erhoben. Es wird auch nach Veränderungen gefragt. Aussagen zu den Drittmitteln sind an dieser Stelle möglich. Die Träger sind nicht verpflichtet, dazu Angaben zu machen. In der Regel stehen zusätzliche Mittel (Land, Bund, Stiftungen) für eigenständige Projekte und werden über separate Sachberichte gegenüber den Drittmittelgebenden abgerechnet. In Umsetzung der Drucksache kann ab 2019 im bezirklichen Bericht zum Wirksamkeitsdialog eine Auflistung aller über das Jugendamt ausgereichten Finanzmittel erfolgen. Das wären zum Beispiel Mittel aus dem Integrationsfonds, für Sofortmaßnahmen für junge Geflüchtete und für Gewaltprävention. Darüber hinaus werden von den Trägern angegebene Drittmittel ausgewiesen.

 

Zum 2. Spiegelstrich: Benennen der mit den Ressourcen durchgeführten Aktivitäten und Leistungen („Outputs“, was wurde vor Ort angeboten und wer wurde damit erreicht).

 

Im Sachbericht Punkt 3 wird detailliert erfasst, welche Angebotsformen vorgehalten und wie diese umgesetzt wurden. Im Punkt 4 des Sachberichtes erfolgt die prozentuale Erfassung. Bisher wird im bezirklichen Wirksamkeitsbericht in einer gesonderten Anlage eine zusammenfassende Darstellung dazu geliefert. Eine Darstellung je Einrichtung bzw. Projekt sprengt den Rahmen des Berichtes. Das Bezirksamt prüft in Umsetzung der Drucksache geeignete Möglichkeiten, die Sachberichte der einzelnen Projekte und Einrichtungen in Bezug auf die detaillierten Darstellungen der Angebote dem Jugendhilfeausschuss zur Einsichtnahme zugänglich zu machen.

 

Zum 3. Spiegelstrich: Benennen der damit erzielten Auswirkungen auf die Teilnehmenden und Besucher/innen („Outcomes“, was hat sich bei den BesucherInnen dadurch verändert).

 

Dazu können keine Angaben erhoben werden. Wirkungsforschung ist in der sozialen Arbeit ein hochkomplexes und deshalb aufwändiges Arbeitsfeld, das insgesamt auch in der Hochschullandschaft unterrepräsentiert ist. Die Komplexität ergibt sich daraus, dass zahlreiche Effekte auf die biographische Entwicklung junger Menschen Einfluss nehmen, die nur schwer und mit methodisch sehr hohem Aufwand identifiziert und in ihrer Wirkung erfasst sowie von Wechselwirkungen mit anderen gleichzeitig einwirkenden Effekten abgegrenzt werden können. Neben quantifizierter Wirkungsforschung, die in ausreichend großen Zahlen die Wirkungen und Wechselwirkungen zahlreicher präzise zu definierender und zuverlässig zu erhebender Variablen mit statistischen Verfahren abgleichen könnte, ist auch qualitative Wirkungsforschung etwa in Form von Biographieforschung oder mit anderen qualitativen Zugängen möglich. Das Bezirksamt unterstützt entsprechende Bestrebungen und hat sich gegenüber dem Senat im Rahmen der Erarbeitung des Jugendfördergesetzes dafür eingesetzt, zumindest exemplarisch Wirkungen von Jugendarbeit zu untersuchen. Das Bezirksamt allein kann eine seriöse Untersuchung von Wirkungen nicht leisten.

 

Zum 4. Spiegelstrich: Benennen des Beitrags für den Planungsraum/Sozialraum („Impact“, welche Einwirkung wurde auf gesellschaftlicher Ebene festgestellt).

 

In Sachbericht wird im Punkt 2 eine Einschätzung zum Sozialraum und zur Lebensweltorientierung gegeben. In der mit dem Sachbericht einhergehenden Zielvereinbarung für das kommende Jahr wird daraus abgeleitet, welche Maßnahmen und Folgerungen sich für das zukünftige Angebot und das pädagogische Handeln daraus ergeben sollten.

Im Sachbericht wird unter Punkt 4.3 erhoben, welche Zielgruppen erreicht, nicht oder kaum erreicht werden und auch welche Folgerungen und Ziele sich daraus ergeben sollten.

Unter Punkt 7.2 ist es möglich, fachlichen bzw. jugendpolitischen Gesprächs- und Diskussions- bzw. Veränderungsbedarf zu benennen.

In Umsetzung der Drucksache können ab 2019 im bezirklichen Wirksamkeitsbericht solche Hinweise auf Veränderungen, Handlungsbedarfe und Schwerpunktsetzungen gesondert dargestellt werden.

 

Zum 5. Spiegelstrich: Die Anwesenheit des Trägers beim Wirksamkeitsdialog.

Diese Möglichkeit besteht schon jetzt. Mit welchen Personen in welcher Funktion der Träger beim Wirksamkeitsdialog teilnimmt, liegt im Ermessen der Träger.

Fazit:

Die Auswertungsgespräche für das Jahr 2017 laufen derzeit. Erstmalig werden Zielvereinbarungen abgeschlossen. Die Auswertung der Sachberichte und Zielvereinbarungen für das Jahr 2018 erfolgen im 1. Halbjahr 2019 und die Ergebnisse werden in die Regionalberichte einfließen. Die Systematik der Gesprächsführung folgt dem Sachbericht und dient somit als Leitfaden. In der künftigen Berichterstattung wird auf die genannten Punkte wie beschrieben verstärkt eingegangen.

Der bezirkliche Bericht zum Wirksamkeitsdialog kann in Umsetzung der Drucksache künftig nach folgenden Raster erstellt werden:

 

  1. Schwerpunkte und Ziele der Kinder- und Jugendarbeit in Berlin
  2. Schwerpunkte und Ziele der Lichtenberger Kinder- und Jugendarbeit
  3. Darstellung der bezirklichen Angebote

Bestandsbeschreibungen:

  • Finanzressourcen §§ 11 und 13.1ber das Jugendamt finanziert und - soweit bekannt - Drittmittel)
  • Personalressourcen §§ 11 und 13.1
  • Angebotsübersicht §§ 11 und 13.1 (soweit über das Jugendamt finanziert)
  • Versorgungssituation § 11 (qualifizierte Platzzahl/    Einwohner*innen 6-<25)
  • Auswertung der Besucher*innenstatistik Lichtenberg gesamt

 

Regionalberichte:

  • Umsetzung fachlicher Vorgaben
  • Arbeit mit den Zielvereinbarungen
  • Auswertung Struktur und Anzahl der Teilnehmer*innen
  • Relevante Veränderungen / Auffälligkeiten in der Region / in den Stadtteilen in Bezug auf die Arbeit der Projekte
  • Handlungsbedarfe
  • Zukünftige fachliche und jugendpolitische Schwerpunktsetzungen

 

  1. Zusammenfassung der Lichtenberger Bedarfssituation
  2. Lichtenberger Maßnameplanung

 

Dem Bericht wird als Anlage der aktuelle Sachbericht (gekoppelt mit einer Zielvereinbarung) und der Leitfaden für die Wirksamkeitsgespräche mit Familienprojekten zur Kenntnis beigelegt.

Es bleibt dabei abzuwarten, ob sich aus dem derzeit in Erarbeitung befindlichen Jugendfördergesetz und den damit voraussichtlich verbundenen bezirklichen Jugendförderplänen weitere oder ggf. abweichende Vorgaben ergeben.

 

 

 

 
 

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