Drucksache - DS/0490/VIII
Das Bezirksamt wird ersucht die von der Bundesregierung 2011 eingeführte Demokratieerklärung (umgangssprachlich: Extremismusklausel) bei Vereinbarungen mit Vereinen und freien Trägern einzufordern. Diese soll im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen aufgenommen und dementsprechend unterschrieben werden. Die entsprechende Vereinbarungsklausel soll folgendermaßen lauten: "Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Als Träger der geförderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Trägern, Referenzen, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass eine Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird."
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