Drucksache - DS/0481/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Am 05.10.2017 zeigte Frau Henriette van der Wall beim Bezirksamt einen Einwohnerantrag „Milieuschutz für den Weitlingkiez“ gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz an. Vertrauenspersonen der Unterschriftensammlung sind Olaf Ruhl, Christine Titel und Henriette van der Wall.
Der Text des Einwohnerantrags lautet:
Das Bezirksamt wird ersucht:
Die vom Gesetz geforderten formalen Zulässigkeitskriterien für die Befassung der BVV mit dem Einwohnerantrag sind erfüllt. Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften wurde erreicht. Insgesamt wurden 1.282 Unterschriften zur Prüfung vorgelegt. Davon waren
• gültig: 1.196 • ungültig: 86
Gemäß § 44 Abs. 3 BezVG muss ein Einwohnerantrag von mindestens 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks unterschrieben sein. Das vom Gesetz vorgeschriebene Quorum wurde damit erreicht. Nach Vorliegen der Entscheidung des Vorstehers nach § 44 Abs. 2 Satz 6 BezVG über die Zulässigkeit des Antrags hat somit die BVV nach § 44 Abs. 5 BezVG über den Einwohnerantrag zu entscheiden.
Begründung der Dringlichkeit: Am 24.10.2017 und am 31.10.2017 fanden aufgrund von fehlender Beschlussfähigkeit sowie Feiertag keine BA-Sitzungen statt, weshalb die BA-Vorlage erst in die BA-Sitzung am 07.11.2017 eingebracht werden kann.
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