Drucksache - DS/0460/VIII  

 
 
Betreff: Zentraler Omnibusbahnhof in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.11.2017 
13. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
14.12.2017 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2019 
36. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Einvernehmen mit dem Berliner Senat für die Einrichtung eines zentralen Omnibusbahnhofes in Lichtenberg einzusetzen. Hierzu sollen Möglichkeiten nahe an Verkehrsknoten geprüft werden. Alternativ sollen Möglichkeiten für Haltepunkte für Reisebusse geprüft werden.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich für die Beantwortung der Drucksache an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK – Fachbereich: Planung städtischer ÖPNV-Infrastruktur) gewandt. Dabei hat das Bezirksamt abgefragt, ob die SenUVK Potentialflächen in Lichtenberg sieht, wie groß eine Fläche für den ZOB sein müsste, welche Anforderungen an einen ZOB gestellt werden (insbesondere Zu- und Abfahrtswege, Erreichbarkeit, Umgebungsbebauung etc.), wie die zuständige Senatsverwaltung einen ZOB in der Nähe zum Ostkreuz bzw. in der Nähe zum Ring Center (z.B. im Gebiet Friedrichshain-Kreuzberg Am Containerbahnhof) und entlang der S-Bahnlinien (besonders Wartenberg und Hohenschönhausen) einschätzt. Darüber hinaus wurde abgefragt, wie denn der Senat momentan generell zu ZOB-Projekten steht und welche Finanzierungsmöglichkeiten es für einen ZOB geben könnte.

 

Die Antwort von SenUVK – Fachbereich: Planung städtischer ÖPNV-Infrastruktur ist wie folgt:

 

„… auch wenn der Senat weiterhin von einer Zunahme des Fernbuslinienverkehrs in den nächsten Jahren ausgeht, ist gleichzeitig auch eine Konsolidierung der am Markt tätigen Unternehmen zu beobachten. Damit fehlen derzeit grundsätzlich belastbare Prognosen, die zwingende Voraussetzung für die Entscheidung zugunsten eines 2. ZOB-Standortes (neben dem derzeitigen Standort am Messedamm) wären.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Förderung der Maßnahme zum Umbau und Kapazitätserweiterung des ZOB am Messedamm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) u.a. damit begründet, dass der ZOB am Messedamm als Single-Standort ein touristisches Alleinstellungsmerkmal darstellt.

Mit der Entscheidung für den Bau eines mit öffentlichen Mitteln finanzierten 2. ZOB-Standorts wären die Fördermittel durch das Land Berlin zurückzuzahlen. Ein 2. ZOB-Standort könnte daher – wenn überhaupt – nur privat finanziert werden. Der Fokus des Landes Berlin liegt folglich auf Umbau und Kapazitätserweiterung des vorhandenen ZOB am Messedamm.

 

Aus vorgenannten Gründen wurden seitens der SenUVK bislang auch keine weiteren Betrachtungen für einen zweiten ZOB-Standort oder dafür geeignete Flächen durchgeführt. Sollten sich Ideen dafür konkretisieren, wäre jedoch darauf zu achten, dass ein Standort gewählt wird, der schnell und möglichst direkt an eine (besser: mehrere) leistungsfähige Fernstraße(n) angebunden ist. Dies ist für einen stabilen Fernbusverkehr nötig.

Aus diesem Grund sehe ich Überlegungen am Ostkreuz bzw. am Ringcenter, in Wartenberg oder Hohenschönhausen z.Zt. kritisch. Zu den Hauptverkehrszeiten sind diese Standorte, bzw. deren Zufahrtswege bereits verkehrlich stark belastet.

 

Eine konkrete Mindestgröße lässt sich so pauschal nicht bestimmen. Diese wäre u.a. abhängig von den zu erwartenden Nutzungszahlen sowie der bereitzustellenden Kapazität in einer Untersuchung zu klären.

 

 
 

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