Drucksache - DS/0456/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass bei den kommenden Verhandlungen mit Carsharing-Unternehmen ein festgeschriebener Anteil von Carsharing-Angeboten auch in Lichtenberg vorgehalten werden muss.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Carsharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen. Dabei gibt es unterschiedliche Organisationsformen:
Stationsbasiertes Carsharing Die Autos haben einen festen Stellplatz, d.h. sie müssen nach der Nutzung stets an dem Standort wieder abgegeben werden, an dem sie geholt wurden. Die Buchung erfolgt im Voraus, die Rückgabezeit muss meist festgelegt werden.
Freefloating-Carsharing Hier stehen die Fahrzeuge in einem definierten Gebiet zufällig verteilt und können flexibel gebucht und abgestellt werden.
Privates Carsharing über Vermittlerplattformen Hierbei handelt es sich um Online-Netzwerke, in denen Privatpersonen Autos leihen und verleihen. Die Betreiber dieser Netzwerke sind Unternehmen, die sich um Webseite, Support und PR kümmern und dafür eine Vermittlungs- und Buchungsgebühr vom Leihpreis erhalten.
Carsharing über einen Verein Es wird ein Verein mit dem Zweck des Teilens von Autos gegründet, um ein ehrenamtlich organisiertes Carsharing umzusetzen. Privatleute oder Firmen überlassen dem Verein gegen eine Kilometerpauschale Fahrzeuge und/oder der Verein erwirbt eigene Autos. Über die Mitgliedschaft im Verein und das Einverständnis mit einer Nutzungsordnung kann man Autos teilen.
Nachbarschaftliches Autoteilen Nachbarschaftliches Autoteilen funktioniert auf rein privater Basis ohne Rechtsform.
Bei den Freefloating-Unternehmen richtet sich das Geschäftsgebiet nach Angebot und Nachfrage. Gemäß klimafreundlichem Mobilitätskonzept möchte das Bezirksamt Lichtenberg den Ausbau von stationsbasiertem Carsharing im Bezirk fördern. Insbesondere bei dieser Organisationsform werden die privaten Haushalte für die Abschaffung ihres privaten PKW motiviert. Gemeinsam mit Wohnungsunternehmen suchen wir Wege, um Bewohner für ein stationsbasiertes Carsharing zu motivieren. Es gibt schon Partnerschaften zwischen Sharinganbietern und Wohnungsunternehmen, dadurch erhalten Mieter spezielle Sonderkonditionen. In diesem Bereich wird ein großes Potential seitens des Bezirksamtes gesehen. Ist eine Kerngruppe von Interessenten vorhanden, ist der Ausbau kein Problem. Dann können auf Flächen des Wohnungsunternehmens oder Parkplätzen von angrenzenden Supermarktketten Parkplätze mit Kennzeichen vom Carsharingauto ausgewiesen werden. Eine autobezogene Ausweisung von Parkplätzen auf öffentlichem Straßenland ist dagegen, auf Grund fehlender Ausführungsvorschriften, derzeit noch nicht möglich. Hier besteht Handlungsbedarf, den der zuständige bezirkliche Fachbereich bereits gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung angezeigt hat. In diesem Zusammenhang wird die Ausweisung für das konkrete Carsharingauto auf Parkplätzen von Supermarktketten angedacht. Voraussetzung für die Umsetzung von stationsbasiertem Carsharing ist eine für das Carsharingauto reservierte Parkfläche.
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