Drucksache - DS/0403/VIII
Während des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Hauptstraße haben nach Information des Senats weder die Bahn als Eigentümer, noch die Bezirke als beabsichtigte Übernehmer die Entwässerungsbedarfe der südlichen Vorplätze des Bahnhofs Ostkreuz angemeldet. Der Regenwasserkanal in der Hauptstraße sei, so der Senat, aus dem Grund nicht ausreichend dimensioniert und könne nur noch sehr wenig Wasser aufnehmen. Es sei angedacht, unter den Vorplätzen Regenrückhaltebecken oder Staukanäle anzulegen.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Aus welchen Gründen wurde der benannte Entwässerungsbedarf vom Bezirksamt nicht angemeldet?
2. Welche Auswirkungen hat die angedachte Notlösung: Regenrückhaltebecken oder Staukanäle, für die mit der Öffentlichkeit erarbeitete Gestaltung der südlichen Vorplätze, das Bezirksamt und die Nutzer*innen des Bahnhofs Ostkreuz?
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