Drucksache - DS/0317/VIII
Der Ausschuss Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0317/VIII:
Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat von Berlin für die Einbringung eines Gesetzes zur Entschädigung von nicht zeitnah erbrachten Dienstleistungen des Landes Berlin einzusetzen. In dieser Initiative sollen definierte Fristen für die Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Leistungen in der Zuständigkeit des Landes Berlin oder dessen Bezirke (bspw. Wohngeld, Elterngeld...) geregelt werden. Darüber hinaus soll bei Nicht-Einhaltung dieser Fristen automatisch eine Entschädigungszahlung für den Antragsteller - bei Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen - in diese gesetzliche Regelung einfließen. In der KLR sollten entsprechende Regelungen Berücksichtigung finden, um den Bezirken hinsichtlich ihrer Zuständigkeiten einen entsprechenden Anreiz zu geben. Die zuständige Verwaltung sollte ergänzend der politisch zuständigen Instanz zusätzlich eine Ausführliche Stellungnahme unter Darlegung von eingeleiteten Maßnahmen vorlegen, wenn die Erbringung der Dienstleistung durchschnittlich nicht innerhalb von 8 Wochen erfolgen kann. In dieser Darlegung sind die konkreten Hinderungsgründe zu benennen und die Initiativen sowie Verantwortlichkeiten, die eine erheblich verzögerte Leistungsgewährung bedingen. Diese Maßnahmen sollen für alle Dienstleistungen in Berlin (von Zulassung von Fahrzeugen über die Erstellung von Geburtsurkunden bis zur Gewährung von Geldleistungen) Anwendung finden.
Begründung: Der Ausschuss hat die Drucksache am 24. Oktober 2017 beraten und empfiehlt die Ablehnung.
Abstimmungsergebnis: 8 / 2 / 3 |
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