Drucksache - DS/0311/VIII  

 
 
Betreff: Zusätzliche PKW-Stellflächen schaffe
Status:öffentlichAktenzeichen:Abb. in Zzwb. umgewandelt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.07.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste Entscheidung
25.07.2017 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste vertagt   
26.09.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Gleichstellung und Inklusion mitberatend
06.09.2017 
9. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Gleichstellung und Inklusion erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.10.2017 
12. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.09.2018 
22. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOVBd PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in der Zingster Straße auf der dem Einkaufszentrum RIZ zugewandten Seite je einen Stellplatz zu einem Stellplatz für Menschen mit Behinderung und einem Eltern-Kind-Parkplatz umzuwandeln. Die Kennzeichnung soll für die Geschäftszeiten des Einkaufszentrums gelten.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die in der Zingster Straße am Einkaufszentrum RIZ für TAXI vorgehaltenen Stellplätze wegfallen zu lassen und in Parkplätze umzuwandeln.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung eines Eltern-Kind-Parkplatzes kann nicht erfolgen, da die Straßenverkehrsordnung (StVO) derartige Kennzeichnungen in amtlicher Form nicht vorsieht. Insofern kann und darf auf öffentlichem Straßenland ein solcher Parkplatz nicht eingerichtet werden.

Für die Entfernung des Taxistellplatzes wird die Straßenverkehrsbehörde eine Abfrage bei der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. einreichen. Da Taxen Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs sind, überwiegt hier das Interesse der Allgemeinheit gegenüber dem einzelner Personengruppen. Aus diesem Grund wird die Entfernung größtenteils von der Innung abgelehnt.

 

 
 

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