Drucksache - DS/0311/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Zingster Straße auf der dem Einkaufszentrum RIZ zugewandten Seite je einen Stellplatz zu einem Stellplatz für Menschen mit Behinderung und einem Eltern-Kind-Parkplatz umzuwandeln. Die Kennzeichnung soll für die Geschäftszeiten des Einkaufszentrums gelten.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die in der Zingster Straße am Einkaufszentrum RIZ für TAXI vorgehaltenen Stellplätze wegfallen zu lassen und in Parkplätze umzuwandeln.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung eines Eltern-Kind-Parkplatzes kann nicht erfolgen, da die Straßenverkehrsordnung (StVO) derartige Kennzeichnungen in amtlicher Form nicht vorsieht. Insofern kann und darf auf öffentlichem Straßenland ein solcher Parkplatz nicht eingerichtet werden. Für die Entfernung des Taxistellplatzes wird die Straßenverkehrsbehörde eine Abfrage bei der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. einreichen. Da Taxen Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs sind, überwiegt hier das Interesse der Allgemeinheit gegenüber dem einzelner Personengruppen. Aus diesem Grund wird die Entfernung größtenteils von der Innung abgelehnt.
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