Drucksache - DS/0305/VIII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a)das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-52
Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich Anlage 2:Auswertung und Ergebnis;
b)entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-52 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zu beteiligen;
c)mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen;
d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben. Begründung:Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-52für das Grundstück Dolgenseestraße 60 A und die südöstlich angrenzende Fläche Flur 411, Flurstück 149 (südlich Dolgenseestraße 61-64) im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde
Ziel des Bebauungsplanes
Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Jugendfreizeitstätte und Anlagen für soziale Zwecke“ |
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