Drucksache - DS/0066/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Lichtenberg beantragt für diejenigen Bezirksverordneten der BW Berlin-Lichtenberg, die vor dem 15. Januar 1976 geboren sind, die Überprüfung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit.
Die BW wendet dabei folgende Verfahrensweise an:
Die Bezirksverordneten übergeben das entsprechende Formblatt bezüglich des Antragsverfahrens, das vom Büro der BW zur Verfügung gestellt wird, bis zur nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg nach Beschluss dieser Drucksache ausgefüllt und verbunden mit ihrer Einverständniserklärung zum Verfahren dem BW-Büro.
Der Vorsteher der BW beantragt beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Überprüfung der oben genannten Mitglieder der Lichtenberger BW auf offizielle und inoffizielle Mitarbeit bei dem sowie Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Nach Eingang aller behördlichen Bescheide werden diese von einem Vertrauensgremium, in das jede Fraktion eines ihrer Mitglieder entsendet, geöffnet und gesichtet. Von den behördlichen Bescheiden erhalten die jeweils betroffenen Bezirksverordneten und Fraktionen durch das Vertrauensgremium Kenntnis sowie vier Wochen Zeit, zum Befund der behördlichen Bescheide Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen aus möglichen Belastungen zu ziehen. Personen, zu denen aus der Bundesbehörde Hinweise auf eine Zusammenarbeit mit dem oder Mitarbeit bei dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR gibt, erhalten Einsicht in die betreffenden Unterlagen.
Nach Abschluss der Tätigkeit des Vertrauensgremiums werden dessen Voten zu den neuen Ergebnissen sowie die Stellungnahmen und die Information darüber, welche Bezirksverordneten überprüft worden sind, durch den BW-Vorstand in einer nicht-öffentlichen Sitzung bekannt gemacht. Die Fraktionen haben Gelegenheit zu jeweils einem Redebeitrag zur Stellungnahme.
Begründung: Die Bezirksverordneten versehen für die Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs ein öffentliches Amt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die berechtigte Erwartung, dass die gewählten Bezirksverordneten integer sind. Hierzu gehört die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte. Die Überprüfung soll den Aufarbeitungsprozess unterstützen und die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der BW bilden. Klarheit über die Integrität der Mitglieder der BW zu erlangen gelingt am besten, wenn alle Mitglieder überprüft werden.
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