Drucksache - DS/0066/VIII  

 
 
Betreff: Bezirksverordnete der BVV Lichtenberg auf eine frühere inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit der DDR überprüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUFraktionen Die Linke, SPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ältestenrat Entscheidung
15.03.2017 
6. Sitzung des Ältestenrates überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.05.2017 
8. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
26.02.2019    28. (geschlossene) Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
ÄA Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
ÄA SPD PDF-Dokument
Austauschexemplar ÄA DIE LINKE., SPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Lichtenberg beantragt für diejenigen Bezirksverordneten der BW Berlin-Lichtenberg, die vor dem 15. Januar 1976 geboren sind, die Überprüfung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf eine inoffizielle oder hauptamtliche Tätigkeit r das ehemalige Ministerium für Staatssicherheit.

 

Die BW wendet dabei folgende Verfahrensweise an:

 

Die Bezirksverordneten übergeben das entsprechende Formblatt bezüglich des Antragsverfahrens, das vom Büro der BW zur Verfügung gestellt wird, bis  zur nächsten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg nach Beschluss dieser Drucksache ausgefüllt und verbunden mit ihrer Einverständniserklärung zum Verfahren dem BW-Büro.

 

Der  Vorsteher  der   BW beantragt  beim   Bundesbeauftragten  für   die   Unterlagen  des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Überprüfung der oben genannten Mitglieder der Lichtenberger BW auf offizielle und inoffizielle Mitarbeit bei dem sowie Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Nach Eingang aller behördlichen Bescheide werden diese von einem Vertrauensgremium, in das jede Fraktion eines ihrer Mitglieder entsendet, geöffnet und gesichtet.

Von den  behördlichen  Bescheiden erhalten die jeweils  betroffenen Bezirksverordneten und Fraktionen durch das Vertrauensgremium Kenntnis sowie vier Wochen Zeit, zum Befund der behördlichen Bescheide Stellung zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen aus möglichen Belastungen zu  ziehen.  Personen, zu  denen  aus  der  Bundesbehörde  Hinweise  auf eine Zusammenarbeit mit dem oder Mitarbeit bei dem ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR gibt, erhalten Einsicht in die betreffenden Unterlagen.

 

Nach Abschluss der Tätigkeit des Vertrauensgremiums werden dessen Voten zu den neuen Ergebnissen sowie die Stellungnahmen und die Information darüber, welche Bezirksverordneten überprüft worden sind, durch den BW-Vorstand in einer nicht-öffentlichen Sitzung bekannt gemacht. Die Fraktionen haben Gelegenheit zu jeweils einem Redebeitrag zur Stellungnahme.

 

Begründung:

Die Bezirksverordneten versehen für die Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs ein öffentliches Amt. Die Bürgerinnen und Bürger haben die berechtigte  Erwartung, dass die gewählten Bezirksverordneten integer sind. Hierzu gehört die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte. Die Überprüfung soll den Aufarbeitungsprozess unterstützen und die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der BW bilden. Klarheit über die Integrität der Mitglieder der BW zu erlangen gelingt am besten, wenn alle Mitglieder überprüft werden.

 

 

 
 

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