Drucksache - DS/0032/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV-Lichtenberg soll ihre Geschäftsordnung im § 23 in einem neuen Punkt (3) dahingehend zu ändern, dass dort formuliert wird: „In der Tagesordnung können nur Drucksachen behandelt werden, welche eine gegenderte Sprache, also eine Berücksichtigung der Geschlechter, beachten. Drucksachen, die beispielsweise nur die männliche oder nur die weibliche Form benutzen, können nicht Bestandteil der Tagesordnung einer BVV sein. Das gilt auch bei der Einreichung von dringlichen Drucksachen.“
Begründung: Die Berücksichtigung der Geschlechter, auch in der Schrift und in formulierten Texten, sollte auch in der BVV zur Normalität gehören. Diese Wertschätzung der Geschlechter sollte auch durch die BVV vollzogen werden.
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