Drucksache - DS/2112/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Zwecks Schaffung von weiteren Schulplätzen sowohl für die wohnortnahe Versorgung im Grundschulbereich als auch im weiterführenden Schulbereich sollen folgende Schulbaumaßnahmen in der Investitionsplanung des Landes Berlin 2017-2021 als gezielte Zuweisungen beantragt werden:
(1) Konrad-Wolf-Straße 11: Neubau einer Grundschule Ab 2018 ist die Errichtung eines Modularen Ergänzungsbaus mit 21 Klassenräumen geplant, die Anmeldung zur Investitionsplanung soll die Sanierung der Bestandssporthalle und der Freianlagen beinhalten sowie den konventionellen Anbau fehlender Funktionsräume (Verwaltung etc.).
(2) Sewanstraße 43: Neubau einer Grundschule Ab 2018 ist die Errichtung von Modularen Ergänzungsbauten (MEB) mit 21 bzw. 24 Klassenräumen geplant, die Anmeldung zur Investitionsplanung soll gemäß vorliegender Machbarkeitsstudie (MEB-Errichtung, Abriss alte Sporthalle und Neubau, Sanierung der Freianlagen, konventionelle Anbauten für fehlende Funktionsräume) erfolgen.
(3) Schleizer Straße 67: Neubau einer Grundschule Die Anmeldung zur Investitionsplanung soll den konventionellen Neubau einer Grundschule mit ca. 2 Zügen, Schulsporthalle, Außenanlagen und Abriss des Bestandsgebäudes beinhalten. Das Bezirksamt strebt die gemeinsame Unterbringung von Schule und Kita an diesem Standort an und hat beschlossen, diese mit einer Einpassplanung im Rahmen des Verfahrens zur frühzeitigen Kostensicherheit zu untersuchen. Deshalb wird die genaue Umsetzung auf den jeweiligen Flurstücken erst mit den Ergebnissen dieser Untersuchung fest stehen.
(4) Malchower Chaussee 2: Grüner Campus Malchow Am Standort ist die Errichtung eines Modularen Ergänzungsbaus geplant. Die Anmeldung zur Investitionsplanung soll den Neubau einer Schulsporthalle (22 x 45 Meter) mit Sanierung der Freianlagen (vornehmlich ungedeckte Sportanlagen) beinhalten.
(5) Am Breiten Luch 3 / Rotkamp 53: Neubau einer Integrierten Sekundarschule Die Anmeldung zur Investitionsplanung soll den konventionellen Neubau einer 6zügigen Integrierten Sekundarschule (bzw. 5 Züge mit 3 Zügen Sekundarstufe II) beinhalten. Das Bezirksamt strebt die gemeinsame Unterbringung von Schule und Kita an diesem Standort an und hat beschlossen, diese mit einer Einpassplanung im Rahmen des Verfahrens zur frühzeitigen Kostensicherheit zu untersuchen. Deshalb wird die genaue Umsetzung auf den jeweiligen Flurstücken erst mit den Ergebnissen dieser Untersuchung fest stehen. (6) Allee der Kosmonauten 20-22: Neubau einer ISS und eines Gymnasium Für den Standort wurde bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Aufgrund der unwirtschaftlichen Struktur der Bestandsgebäude sollen diese abgerissen werden. Die Anmeldung zur Investitionsplanung beinhaltet den Abriss des Gebäudebestandes und den Neubau eines 4zügigen Gymnasiums und einer 6zügigen Integrierten Sekundarschule mit 4 Zügen in der Sekundarstufe II.
(7) Blockdammweg 60-64 / Ehrlichstr. 79-83: Neubau einer Grundschule Die Anmeldung zur Investitionsplanung soll den konventionellen Neubau einer ca. 2zügigen Grundschule durch den Investor und den anschließenden Ankauf des Objektes durch das Land Berlin beinhalten.
(8) Treskowallee 117, 129, 159: Neubau einer Grundschule Die Anmeldung zur Investitionsplanung soll den Ankauf des Grundstücks sowie den Neubau einer 2 bis 4zügigen Grundschule beinhalten.
(9)Sandinostraße 8 + 10: Gutenberg-Schule und Schule am Wilhelmsberg Zur weiteren Qualifizierung des Doppelschulstandortes nach Errichtung eines 21er MEBs in den Jahren 2016/17 sind weitere Baumaßnahmen erforderlich, um eine Grundschule mit 4 Zügen und eine Integrierte Sekundarschule mit 6 Zügen im Sek I und 4 Zügen im Sek II Bereich zu erreichen:
(10)Waldowallee 117, ehem. Gelände des Amtes für Strahlenschutz: beabsichtigte Neugründung einer 4zügigen Gemeinschaftsschule Hier hat der Schulträger eine Fläche von 20.000 m² im Rahmen der Daseinsvorsorge angemeldet. Auf diesem Areal soll eine 4zügige Gemeinschaftsschule mit Sporthalle erbaut werden. An die Senatsverwaltung für Finanzen wurde ein Antrag zum Ankauf dieser Fläche gestellt.
Gemäß Rundschreiben der Senatsverwaltung für die Stadtentwicklung und Umwelt SenStadt VI B Nr. 01/2010 ist für jede Hochbaumaßnahme der Hauptgruppe 7 und 8 mit voraussichtlichen Kosten über 5 Mio. € und sofern sie nicht bereits in der zuvor beschlossenen Investitionsplanung berücksichtigt ist, das Verfahren zur Ermittlung des Kostenrahmens von Hochbaumaßnahmen im Land Berlin anzuwenden. Ziel des Verfahrens ist neben der Ermittlung der erforderlichen Kosten auch eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der geplanten Grundinstandsetzung gegenüber dem Abriss und Neubau.
Für die Anmeldung des Verfahrens bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist ein vorheriger Bezirksamtsbeschluss erforderlich, der die Absicht der Durchführung des jeweiligen Vorhabens bekundet. Das Bezirksamt hat frühzeitige Kostenermittlung und die o.g. acht Standorte am 23.08.2016 beschlossen.
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