Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Für die in Anlage 1 enthaltenen Vorschläge zum Bürgerhaushalt erhält die Bezirksverwaltung den Auftrag, die Umsetzung aus dem beschlossenen Haushalt zu ermöglichen.
2. Die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschläge sind abzulehnen.
3. Die in der Anlage 3 enthaltenen Vorschläge betreffen Bürgeranliegen auf Flächen und Grundstücken, für die keine Zuständigkeit des Bezirkes Lichtenberg besteht. Das Bezirksamt wird ersucht, diese Vorschläge den jeweiligen Eigentümern zur Kenntnis zu geben und die Prüfung ihrer Umsetzung anzuregen.
Begründung:
Das Begleitgremium Bürgerhaushalt hat in seinen Sitzungen am 10. März und 9. Juni 2016 offene Vorschläge zum Bürgerhaushalt aus 2015 sowie im Jahr 2016 eingereichte Vorschläge behandelt.
Es empfiehlt gemäß seiner in der von der BVV beschlossenen Rahmenkonzeption festgelegten Möglichkeiten die Bestätigung seiner Beschlussvorschläge.
Begründung der Dringlichkeit:
Das dieser Vorlage zugrunde liegende Schreiben ging erst nach Antragsschluss für die Juli- Tagung der BVV ein. Die Aufnahme in die Tagesordnung soll die zügige Umsetzung der Vorschläge bzw. den Abschluss ihrer Bearbeitung durch das Bezirksamt ermöglichen.