Drucksache - DS/1985/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
für das Gebiet Herzbergstraße einen Rahmenplan zu entwickeln und der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Aus dem Rahmenplan sind die künftigen Bebauungspläne abzuleiten. Der Rahmenplan soll folgenden zwei Prämissen folgen:
- das produzierende Gewerbe am Standort zu halten, zu entwickeln und zu sichern sowie - den entstandenen heterogenen Nutzungen Rechnung zu tragen.
Dabei sind die bestehenden Nutzungen so weit wie möglich rechtlich zu sichern und die Belange der angrenzenden Gebiete zu berücksichtigen. Bei der Erarbeitung dieses Rahmenplans sollen die in den Drucksachen 0812/VII, 1720/VII, 1753/VII und 1856/VII unterbreiteten Vorschläge und Anliegen geprüft und eingearbeitet werden, insofern sie genehmigungsfähig sind.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplans für das Gebiet Herzbergstraße ist wegen der personellen Kapazitäten im Fachbereich Stadtplanung nur durchführbar, wenn die dafür erforderlichen Gutachterleistungen vergeben werden können. Dazu werden Kosten in Höhe von 60 – 70 T€ geschätzt. Dafür sind keine Mittel im Haushaltsplan 2017 vorgesehen. Eine Finanzierung aus der Sprinterprämie wäre denkbar. Die Höhe der Prämie ist gegenwärtig aber noch nicht prognostizierbar.
Für den Fall, dass die benötigten Finanzmittel in 2017 bereits frühzeitig für den Rahmenplan verfügbar wären, könnten voraussichtlich bis Ende 2017 erste Ergebnisse nach Durchführung der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zum Rahmenplanentwurf vorliegen und anschließend in den BVV-Ausschüssen diskutiert werden.
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