Drucksache - DS/1731/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass vor dem Haus Möllendorffstraße 52 mind. zwei Parkplätze für Krankenfahrzeuge eingerichtet werden, die während der Praxiszeiten Geltung haben.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt sieht hier keinen Handlungsbedarf, da entsprechende Regelungen durch die Straßenverkehrsbehörde bereits am 30.10.2014 durch Einrichtung einer sogenannten Ladezone umgesetzt sind.
Die Anordnung ist Ergebnis eines Ortstermins und einer Besprechung im Dialysezentrum. Die Anforderungen des Zentrums wurden in die Anordnung (Vz. 286 / zeitlicher Geltungsbereich 6 – 20 Uhr) aufgenommen, ebenerdige Zuwegung zum Gesundheitszentrum etc.). Die bauliche Umsetzung der Anordnung erfolgte ebenfalls 2014.
Die derzeit bestehenden Möglichkeiten, die medizinischen Einrichtungen in der Möllendorff-Passage zu erreichen und Fahrzeuge abzustellen, ein- und auszusteigen bzw. zu be- und entladen:
- Anfahrt über die Ladezone Paul-Zobel-Str.11 (8 – 20 Uhr) - Tiefgarage in den Möllendorff-Passage (800 Stellflächen 2-Std. frei) - 2 Ladezonen vor der Möllendorff-Passage
sind aus verkehrlicher Sicht angemessen und bedürfen derzeit keine zusätzlichen Ergänzungen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |