Drucksache - DS/1678/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Dorfes Falkenberg auf der Dorfstraße und der Ahrensfelder Chaussee zwischen 22 und 6 Uhr auf 30km/h begrenzt wird.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hatte sich mit dem Anliegen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Prüfung sowie Stellungnahme gebeten.
Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben der Senatsverwaltung (Anlage) im Bezirksamt eingegangen.
In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass nur unmittelbar betroffene Anwohnende berechtigt seien, Anträge auf Überprüfung der Notwendigkeit straßenverkehrsbehördlicher Maßnahmen zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 der StVO zu stellen. Solche Anträge lägen in der Behörde nicht vor.
Somit lehnt die Verkehrslenkung Berlin das Ersuchen der BVV ab.
Das Bezirksamt ist über diese Antwort mehr als verwundert und hat sich erneut an den zuständigen Senator mit der Bitte, um ernsthafte Prüfung des Anliegens der BVV gewandt.
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