Drucksache - DS/1630/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
sich beim Senat und beim Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass das Stadtbad Lichtenberg vor weiterem Verfall wirksam geschützt wird und durch schrittweise bauliche Maßnahmen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das Gebäude denkmalgerecht saniert und öffentlich genutzt werden kann. Die BIM (ehem. LiFo) und das Bezirksamt werden ersucht im laufenden "Wettbewerblichen Dialogverfahren über den Verkauf und die künftige Nutzung des Stadtbades (Hubertusbad)" das Interesse der BVV an einer – auch teilweisen – Badnutzung zu vermitteln. Eine Vergabe des Stadtbades Lichtenberg an eine Bietergemeinschaft soll ebenso möglich sein wie die Kooperation des Landes Berlin mit Nutzungsinteressenten.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Eigentümerin des Hubertusbades, die Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG, führt aktuell ein Ausschreibungsverfahren im Sinne eines wettbewerblichen Dialogs mit vorgeschaltetem EU-weitem Teilnahmewettbewerb durch.
Zielsetzung des Landes Berlin ist die Veräußerung an einen Käufer, der durch ein Nutzungskonzept überzeugt, dass
Im Denkmalpflege- und Entwicklungsplan für das Stadtbad Lichtenberg ist formuliert, dass eine Wiederaufnahme der Schwimmbadnutzung aufgrund der vorhandenen Schädigung den voraussichtlich größtmöglichen Verlust von bauzeitlichen Oberflächen und Materialien zur Folge hätte. Hierdurch würde der Denkmalwert erheblich beeinträchtigt werden.
Der Teilnahmeantrag zum Bewerberauswahlverfahren war bis zum 27. Februar 2015 abzugeben. Über das laufende Verfahren können aus Gründen der Vertraulichkeit keine weiteren Angaben erfolgen.
Das Bezirksamt wird das Mandat der BVV nutzen, um das im Einwohnerantrag formulierte Anliegen in die Abwägung über die eingereichten Konzepte einzubringen. Falls es unter diesen ein Konzept gibt, welches eine denkmalgerechte Badnutzung ermöglicht, wird das Bezirksamt dies positiv berücksichtigen. Außerdem wird es die Eigentümerin zum Erhalt des Gebäudes auffordern. Zum Erhalt und zur Sicherung des Gebäudes stehen dem Bezirksamt keine rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten zur Verfügung.
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