Drucksache - DS/1260/VII
Im Dezember 2012 wurde zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin und mehreren Akteuren der Wohnungswirtschaft eine Vereinbarung über "Wohnungsneubau und Sozialverträglichkeit [.] von Wohnraum für die Legislaturperiode 2011 - 2016" geschlossen. Die Hälfte der Wahlperiode ist vorüber, das Bündnis hat mehr als anderthalb Jahre Bestand. Aus Sicht der Linksfraktion sollte vor diesem Hintergrund die Bezirksverordnetenversammlung mit den Ergebnissen der Arbeit im Bündnis befasst werden.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Verpflichtungen des Bezirksamtes1. Zu wie vielen Tagungen des "Bündnisses für Wohnen" hat das Bezirksamt seit Unterzeichnung eingeladen und wann fanden diese statt?
2. Welchen messbaren Einfluss hat die Vereinbarung des Bündnisses für die Fertigstellungen der 3.000 Wohnungen, für die kurzfristig Potentiale identifiziert wurden?
3. Wie ist der Umsetzungsstand hinsichtlich der in der Vereinbarung angekündigten
4. In welchem Umfang und mit welchem Erfolg wurden bisher ansässige Wohnungsunternehmen, Bauträger und Projektentwickler dabei unterstützt, städtische Grundstücke zum Verkehrswert zu erwerben und wurde im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken der öffentlichen Hand eine Bauverpflichtung vertraglich fixiert?
5. Inwieweit hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Bauantragsverfahren nach Abschluss des Bündnisses im Vergleich zu vorher verändert?
6. Mit welchem Erfolg ist die Ombudsstelle für Konfliktfälle im Vertragszeitraum tätig geworden? Verpflichtungen der Akteure der Wohnungswirtschaft7. Mit welchem Ergebnis sind die Akteure der Wohnungswirtschaft ihrer Selbstverpflichtung ".einer Mischung von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen innerhalb eines Quartiers bzw. eines größeren Neubauvorhabens." nachgekommen?
8. Worin bestanden die Beiträge der Akteure der Wohnungswirtschaft zur Entwicklung von Infrastruktur, die ".über das reine Wohnangebot." hinausgehen (".lokales Kleingewerbe, Infrastruktur für Familien, Senioren, Kinder und Jugendliche sowie Kunst und Kultur.")?
9. Inwieweit wurde und wird absehbar die Verpflichtung der Unterzeichner eingehalten zehn Prozent der Wohnungen für ALG-II-Empfänger zu bauen? Wie viele Wohnungen sind für jene Bevölkerungsgruppe errichtet worden und wie hoch sind die durchschnittlichen Mieten pro m² und wie viele m² beträgt die durchschnittliche Wohnungsgröße?
10. Inwieweit wurde und wird absehbar die Verpflichtung der Unterzeichner eingehalten 20 % der Wohnungen in Anlehnung an den Mietspiegel für Neubauvorhaben auszurichten? 11. Mit wie vielen Genossenschaften und mit welchem Ergebnis wurden Kooperationsverträge zur Vermietung an Berechtigte geschlossen, die die Berliner Einkommensgrenze zur Erlangung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) einhalten?
12. In wie vielen Fällen wurde durch die Wohnungsgenossenschaften eine Härtefalllösung gewährt und in wie vielen Fällen wurde diese abgelehnt?
13. Welche Maßnahmen zum verstärkten Einsatz regenerativer Energien und zur Energieeinsparung wurden im Wohnungsneubau und bei Gebäudesanierungen im Vertragszeitraum realisiert oder vereinbart? Wie viel CO? wird dadurch jährlich eingespart?
14. Durch wen erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der Ziele des "Bündnisses für Wohnen"? Verpflichtung des Bezirksamtes aus den Beschlüssen den Bezirksverordneten-versammlung15. Was hat das Bezirksamt unternommen um die Beschlüsse der BVV zum Bündnis für Wohnen - DS 727/VII Bündnis für Wohnen muss auch ein Bündnis für bezahlbare Mieten werden - - DS 766/VII Bündnis für Wohnen modifizieren und mieterfreundlich weiterentwickeln umzusetzen?
16. Wann und mit welchen Unterzeichnern des Bündnisses hat das Bezirksamt konferiert und wie waren die Ergebnisse?
17. Was sieht das Bezirksamt vor, um die Ergebnisse der Gespräche öffentlich zu machen?
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