Drucksache - DS/1204/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass am 24 Stunden Anleger in der Rummelsburger Bucht ein zweistündiges Liegeverbot eingerichtet und das vorhandene Hinweisschild entsprechend angepasst wird.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Der Bezirk Lichtenberg betreibt im Rummelsburger See von km 0,700 bis km 0,750 rechtes Ufer ein Sportbootsanleger mit Nutzungsvertrag Nr. 1139 mit dem Wasserschifffahrtsamt Berlin. Mit Schreiben vom 05.08.2015 wurde einer Ergänzung des Tafelzeichen A 5 „Stillliegeverbot“ durch das Wasserschifffahrtsamt Berlin zugestimmt.
Die Ergänzungszeichen sind zwischenzeitlich gefertigt worden. Da das Bezirksamt Lichtenberg nicht über die notwendigen Vorrausetzungen für die Anbringung der Tafelzeichen verfügt, ist das Wasserschifffahrtsamt Berlin um Amtshilfe ersucht worden. Das Wasserschifffahrtsamt Berlin ist dieser Bitte gefolgt und teilte dem Bezirksamt gegenüber mit, dass aufgrund der besonderen Maße des sich im Wasser befindlichen Pfeilers andere Schellen angefertigt werden mussten und eine Anbringung vor Ostern zeitlich nicht möglich war, da erst ein Wasserhubsteiger für die Anbringung verfügbar sein musste. Die Ausführung erfolgte in der 14. Kalenderwoche.
Bei der Gelegenheit wurde das Zeichen E 5 (weißes P auf blauem Untergrund) und die dazugehörige weiße Dreieckstafel erneuert.
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