Drucksache - DS/1176/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Vorlage zur Kenntnisnahme (Drucksache 1176/VII) wird aufgehoben.
Begründung: Das Auswahlverfahren lief in einem Verfahren ab, bei dem selbst Bezirksverordnete - deren Aufgabe es ist, das Bezirksamt zu kontrollieren (siehe BezVwG §§ 11, 12, 17) - dem Auswahlgremium nicht beiwohnen durften und vom Bürgermeister herausgebeten wurden. Den Jurymitgliedern wurden kurzfristig rund 600 Seiten Bewerbungsunterlagen zugeleitet, so dass nicht allen - ehrenamtlich tätigen - Bezirksverordneten die fundierte Durchsicht bis zur Sitzung des Gremiums möglich war. Auch wurde dem Wunsch zweier Bezirksverordneter nach Vertagung nicht stattgegeben. Weiterhin ist der Öffentlichkeit nicht verständlich gemacht, warum genau diese Träger die Stadtteilzentren betreiben sollen. Ein öffentliches und nachvollziehbares Verfahren fehlt gänzlich. Das Bezirksamt ist gut beraten diesen Missstand abzustellen.
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