Drucksache - DS/1163/VII
Der Ausschuss Geschäftsordnung/Eingaben und Beschwerden empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:
§ 19 Absatz 2 der GO wird um folgenden Text ergänzt:
Kurzfristig einberufene Sitzungen (Sondersitzungen) beginnen in der Regel ab 19 Uhr. Durch eine einvernehmliche Verständigung der Fraktionen kann ein abweichender Beginn festgelegt werden.
§ 19 Absatz 3 der GO wird hinsichtlich der Uhrzeit von 17 (alt) in 18 (neu) Uhr geändert.
Begründung: Die Regelungen dienen der Präzisierung der GO. Es soll eine breite Teilnahme der BVO ermöglicht werden. § 19 Absatz 3 ermöglicht ebenfalls einen Beginn zu 19 Uhr. Je nach Diskussionsbedarf soll eine gewisse Flexibilität eingeräumt werden.
Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 0
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