Drucksache - DS/0944/VII  

 
 
Betreff: Transparent und nachvollziehbar mit personenbezogenen Daten umgehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PIRATEN LichtenbergHauptausschuss
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
25. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
08.01.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
12.02.2014 
33. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung mitberatend
13.11.2013 
23. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
11.12.2013 
24. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PIRATEN Lichtenberg PDF-Dokument
BE Hauptausschuss PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0944/VII:

 

Begründung:

Es entstünde Mehraufwand in den betreffenden Abteilungen und auch ein erhöhter Papierverbrauch. Zum anderen sind die rechtlichen Grundlagen für jede Fallkonstellation zu unterschiedlich. Der Hauptausschuss schließt sich dem Votum des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung an.

 

Text des Ursprungsantrages:

Das Bezirksamt wird ersucht zu jedem Antragsformular, bei dem personenbezogene Daten erfasst und gespeichert oder übermittelt werden, ein Informationsblatt zum Umgang mit den personenbezogenen Daten zu erstellen, welches den betroffenen Menschen mitgegeben bzw. zugestellt wird. Das Informationsblatt soll Angaben über Art, Zweck, Dauer und rechtliche Grundlage der Speicherung enthalten sowie über Möglichkeiten der Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung und Löschung der eigenen personenbezogenen Daten informieren. Außerdem soll gegebenenfalls die Weitergabe der Daten an Dritte kommuniziert und begründet werden. Diese Informationsblätter sollen zusätzlich öffentlich unter einer freien Lizenz im Internet verfügbar sein. Die Einführung kann je nach personellen Kapazitäten des Bezirksamtes schrittweise erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis: 7 / 5 / 0

 

 
 

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