Drucksache - DS/0857/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) für das Gelände zwischen Hausvaterweg 21, 7/13, Dorfstraße und Gutspark Falkenberg im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Falkenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-77 aufzustellen. Die wesentlichen Planungsziele sind: Festsetzung einer Wohnbaufläche, öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes 11-77 wird das beschleunigte Verfahren gemäß
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich Anlage 2: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
b) für den Bebauungsplanvorentwurf 11-77 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs.1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
c) mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes
für das Gelände zwischen Hausvaterweg 21 sowie 7/13, Dorfstraße und Gutspark Falkenberg
im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Falkenberg
ohne Maßstab
Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung einer Wohnbaufläche, öffentlicher Grün- und Verkehrsflächen
Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
I. Planungsgegenstand
I.1. Veranlassung und Erforderlichkeit
Angesichts der aktuellen Bevölkerungsentwicklung steigt der Druck auf den Wohnungsmarkt. Der Bezirk Lichtenberg ist bestrebt, eine Entlastung zu schaffen, indem innerhalb bestehender baulicher Strukturen Flächen für den Wohnungsbau bereit gestellt werden. Eine Umnutzung des ehemaligen Gutshofes Falkenberg bietet sich für diesen Zweck an. Die derzeitige Nutzung des vom Bezirksamt Lichtenberg verwalteten Objektes ist unwirtschaftlich. Ein Bebauungsplanverfahren ist erforderlich, um eine dorfgemäße Neubebauung des Areals des ehemaligen Gutshofes Falkenberg unter Berücksichtigung der ursprünglichen Bebauungsstruktur zu sichern. Weiterhin soll die Erschließung geregelt und eine Teilfläche im Westen des Geländes dem Gutspark angegliedert werden.
I.2. Plangebiet (Bestand, planerische Ausgangssituation)
Das Plangebiet liegt im Nordosten des Bezirkes Lichtenberg, im Ortsteil Falkenberg, nahe der Bezirksgrenze zu Marzahn-Hellersdorf. Es umfasst ca. 2,8 ha und wird begrenzt vom Grundstück Hausvaterweg 21 im Norden, den Grundstücken Hausvaterweg 7-13 (unger.) im Osten, der Dorfstraße im Süden und dem Gutspark Falkenberg im Westen. Die Erschließung erfolgt über die Dorfstraße und den Hausvaterweg. Das ehemalige Gut Falkenberg wird gegenwärtig von Gewerbe- und Dienstleistungseinrichtungen genutzt. Die vorhandenen Baulichkeiten sind in äußerst schlechtem Zustand, teilweise leerstehend bzw. nicht mehr nutzbar. Die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich überwiegend im Eigentum des Landes Berlin; das Flurstück 285 wurde vom Liegenschaftsfonds an die Wohnungsbaugesellschaft Degewo verkauft.
I.2.1. Bereichscharakteristik und Planungsabsichten
Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom Gemäß FNP Berlin ist ein allgemeines Wohngebiet als Regelfall in Abhängigkeit von Bedeutung und Größe aus einem Mischgebiet M 2 entwickelbar.
In der näheren Umgebung befinden sich ? der Gutspark Falkenberg und die sich anschließende Falkenberger Feldmark ? ein Grundstück der Berliner Stadtreinigung (BSR) ? Wohnbauflächen beidseits des Hausvaterweges ? Wohn- und Gewerbeflächen auf der gegenüberliegenden Seite der Dorfstraße.
Über die Dorfstraße ist das Dorf Falkenberg in westlicher Richtung an die Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen mit ihrer ausgeprägten Infrastruktur einschl. ÖPNV angebunden. Östlich stößt die Dorfstraße auf die Hohenschönhauser Straße, die in Richtung Innenstadt führt sowie auf die Ahrensfelder Chaussee (B 158), die in nordöstlicher Richtung verläuft und als Zubringer für die Bundesautobahn A 10 fungiert.
II. Planungsinhalt
II.1. Entwicklung der Planungsüberlegungen (planerische Vorgeschichte)
Das Gut Falkenberg wird vom Bezirksamt Lichtenberg bewirtschaftet. Die Gebäude sind an kleine Gewerbebetriebe (KFZ-Werkstätten, Firmen für Spezialtiefbau und Metallbau), an Dienstleister (Infrastrukturelles Netzwerk Umweltschutz, Gesellschaft für Umwelt und Analytik) sowie an private Garagennutzer verpachtet. Ein Weiterbetrieb ist schon aufgrund des desolaten Zustandes der Gebäude und des damit verbundenen Instandsetzungsstaus unrentabel. Andererseits schließen der vorzufindende Bauzustand und die bezirkliche Haushaltssituation eine Sanierung der Baulichkeiten aus. Auf der Grundlage der städtebaulichen Erhaltungsverordnung für das Dorf Falkenberg soll eine Umnutzung des Areals und eine Nachverdichtung in historischen Bebauungsstrukturen erfolgen. Der Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung als Wohngebiet sicherstellen. Mit dem Bebauungsplan wird weiterhin die Zielstellung verfolgt, eine historisch dem Gutspark Falkenberg zugehörige Teilfläche (Flurstück 283 mit 1.800 m2) wieder als öffentliche Grünfläche festzusetzen und das Parkgelände damit auf den ursprünglichen Umfang zurückzuführen.
II.2. Intention des Plans (generelle Zielvorstellung, Leitbild)
Der Bebauungsplan 11-77 hat die Aufgabe, die rechtsverbindliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet herzustellen. Er soll eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
II.3. Wesentlicher Inhalt
? Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ? Festsetzung zusätzlicher Flächen für den Wohnungsbau innerhalb der Dorflage Falkenbergs und Sicherung der Erschließung ? Festsetzungen für das Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise ? Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche (Arrondierung des Gutsparks).
Es ist beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans von ca. 2,8 ha weniger als 20.000 m2 Grundfläche festzusetzen.
III. Auswirkungen des Bebauungsplans
Der Bebauungsplan dient vorrangig der Sicherung vorhandener und geplanter Baustrukturen in einem festgelegten Rahmen. Überbaubare und nichtüberbaubare Bereiche werden klar strukturiert; die Festsetzung einer niedrigen GRZ garantiert die Anpassung des Gebietes an die vorzufindende dörfliche Bauweise. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zu erwarten, da die betroffenen Flächen fast vollständig bebaut bzw. versiegelt sind.
IV. Verfahren
Vorangehende Verfahrensschritte liegen nicht vor. Der Bebauungsplan soll gemäß § 13a Abs.1 Satz 2 Nr.1 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 7 AGBauGB durchgeführt.
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