Drucksache - DS/0656/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Zu 1) Das Bezirksamt hat die Öffentlichkeit am 6. November 2012 in einer Einwohnerversammlung noch vor dem Aufstellungsbeschluss über das Vorhaben informiert und es mit den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern erörtert. Weitere Beteiligungsschritte erfolgen zu gegebener Zeit im Rahmen des üblichen Bebauungsplanprozesses.
Darüber hinaus hat der Vorhabenträger auf freiwilliger Basis einen Projektbeirat einberufen und die Zusammensetzung im Vorfeld mit dem Bezirksamt abgestimmt. Folgende Interessenvertreter sind vertreten: Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg e.V., Kino "Cinemotion", Linden-Center, HOWOGE mbH, WBG "Humbold-Universität" eG, Bezirkssportbund Lichtenberg e.V., Bürgerverein Hohenschönhausen e.V., Kiezaktiv Welsekiez*, Kiezaktiv Mühlengrund, Kiezaktiv Neu-Wartenberg, Bürgeraktiv Ostseeviertel. Die Geschäftsführung des Beirates übernimmt der Vorhabenträger in eigener Verantwortung.
* zurzeit unbesetzt, daher bislang kein Vertreter zu Treffen entsandt
Zu 2) Das Bezirksamt hat am 15. Januar 2013 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück Wartenberger Straße 175 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Wustrower Straße 22/24 aufzustellen. Planungsziel ist unter anderem die Sicherung von Flächen für Einzelhandel. Es soll ein Verbrauchermarkt mit ca. 3.900 m² Verkaufsfläche (davon maximal 1.500 m² für Lebensmittel) nördlich der Wartenberger Straße errichtet werden. In dem südlich der Wartenberger Straße geplanten Gebäude sollen im Erdgeschoss weitere Einzelhandelsflächen mit ca. 3.300 m² Verkaufsfläche ent-stehen. Das Sortiment Lebensmittel soll in diesem Bereich ausgeschlossen werden.
Mit einer Verkaufsfläche von ca. 7.200 m² wird der durch das Zentren- und Einzelhandelskonzept (ZEK) vorgegebene Rahmen für die Entwicklung des Stadtteilzentrums Prerower Platz, zu dem auch das Plangebiet gehört, eingehalten bzw. unterschritten. Mit dem ZEK wurde die Zentrenstruktur des Bezirks in ihrer Gesamtheit betrachtet. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die mögliche und notwendige Erweiterung des Stadtteilzentrums Prerower Platz um 9.000 m² Verkaufsfläche zu keiner Schädigung der umliegenden Nahversorgungszentren führt.
Zu 3) Die genannten Forderungen können über einen Bebauungsplan nicht geregelt werden.
Zu 4) Das Bezirksamt ist bestrebt, die Anbindung des Bahnhofes Hohenschönhausen an das Zentrum zu verbessern und daran interessiert, dass der Bahnhof modernisiert wird. Eine direkte Kopplung mit der geplanten Investition ist nicht zulässig (Kopplungsverbot). Soweit aus dem Vorhaben heraus Sachverhalte zu regeln sind, erfolgt dies über einen noch zu erarbeitenden Städtebaulichen Vertrag. Baulich notwendige Maßnamen außerhalb des Vorhabengrundstücks ohne ursächliche Verbindung zum Vorhaben sind nicht zu Lasten des Vorhabenträgers realisierbar. Eine Finanzierung durch das Bezirksamt ist absehbar nicht möglich.
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