Drucksache - DS/0655/VII  

 
 
Betreff: Einhaltung der formalen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einwohnerantrags "Bürgerinnen und Bürger sollen ihr Zentrum in Neu-Hohenschönhausen mitgestalten können"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBm 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2013 
17. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen

 

Die "Initiativgruppe Einwohnerantrag Zentrum in Neu-Hohenschönhausen" reichte folgenden Antrag zur Abstimmung in der BVV Lichtenberg ein:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der geplanten Gestaltung des Zentrums in Neu-Hohenschönhausen ( Platz zwischen Wartenberger Straße und Falkenberger Chaussee, vor und rechts neben dem Kino) im Zuge eines Bebauungsplanes

 

  1. ab sofort die Einwohnerinnen und Einwohner in einen zunächst ergebnisoffe-nen Diskussionsprozess einzubeziehen;
  2. eine weitere Konzentration großflächigen Einzelhandels nicht zuzulassen, der den Bestand der Nahversorgungszentren gefährdet;
  3. auf eine ausgewogene Durchmischung von bezahlbarem Wohnraum für unter-schiedliche Generationen mit einer vielgestaltigen und behindertengerechten sozialen und kulturellen Infrastruktur sowie überwiegend kleinteiligem Einzel-handel hinzuwirken;
  4. in dem Zusammenhang auf eine Modernisierung und bessere Anbindung des Verkehrsknotenpunktes Bahnhof Hohenschönhausen an das Zentrum zu drängen".

 

Die vom Gesetz geforderten formalen Zulässigkeitskriterien für die Befassung der BVV mit dem Einwohnerantrag sind erfüllt. Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften wurde erreicht. Insgesamt wurden 1.138 Unterschriften zur Prüfung vorgelegt. Davon waren

  • gültig:  1.017
  • ungültig:  121

 

Gemäß § 44 Abs. 3 BezVG muss ein Einwohnerantrag von mindestens 1000 Einwohnerin-nen und Einwohnern des Bezirks unterschrieben sein. Das vom Gesetz vorgeschriebene Quorum wurde damit erreicht.

 

Nach Vorliegen der Entscheidung des Vorstehers nach § 44 Abs. 2 Satz 6 BezVG über die Zulässigkeit des Antrags hat somit die BVV nach § 44 Abs. 5 BezVG über den Einwohner-antrag zu entscheiden.

 

 
 

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