Drucksache - DS/0655/VII
Das Bezirksamt bittet die BVV Folgendes zur Kenntnis zu nehmen
Die "Initiativgruppe Einwohnerantrag Zentrum in Neu-Hohenschönhausen" reichte folgenden Antrag zur Abstimmung in der BVV Lichtenberg ein:
"Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der geplanten Gestaltung des Zentrums in Neu-Hohenschönhausen ( Platz zwischen Wartenberger Straße und Falkenberger Chaussee, vor und rechts neben dem Kino) im Zuge eines Bebauungsplanes
Die vom Gesetz geforderten formalen Zulässigkeitskriterien für die Befassung der BVV mit dem Einwohnerantrag sind erfüllt. Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften wurde erreicht. Insgesamt wurden 1.138 Unterschriften zur Prüfung vorgelegt. Davon waren
Gemäß § 44 Abs. 3 BezVG muss ein Einwohnerantrag von mindestens 1000 Einwohnerin-nen und Einwohnern des Bezirks unterschrieben sein. Das vom Gesetz vorgeschriebene Quorum wurde damit erreicht.
Nach Vorliegen der Entscheidung des Vorstehers nach § 44 Abs. 2 Satz 6 BezVG über die Zulässigkeit des Antrags hat somit die BVV nach § 44 Abs. 5 BezVG über den Einwohner-antrag zu entscheiden.
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