Drucksache - DS/0396/VII  

 
 
Betreff: Veränderungen in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienbildung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Hauptausschuss und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2012 
11. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.06.2013 
21. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringliche BE Hauptausschuss und Jugendhilfeausschuss PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt beteiligt sich intensiv an den landesweiten Bemühungen um eine alternative Budgetierung der Jugendarbeit bzw. zunächst um ein Moratorium für den Zeitraum zur Erarbeitung eines Rahmenvertrages. Eine entsprechende Vorlage mit einem Finanzierungsmodell liegt derzeit dem Rat der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor.

 

Zu 1.

Für das Haushaltsjahr 2013 stehen für die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII, Produkt 78401, 3.365.000 Euro, für die Jugendsozialarbeit nach § 13.1 SGB VIII, Produkt 79382, 452.000 Euro und für die Familienförderung nach § 16 SGB VIII, Produkt 79381, 608.000 Euro

zur Verfügung.

 

In den Jugendfreizeiteinrichtungen werden in 12 Jugendfreizeiteinrichtungen insgesamt 130.000 Euro (29 %) der Mittel für Jugendsozialarbeit und in 3 Jugendfreizeiteinrichtungen 28.000 Euro (5 %)  der Mittel für Familienförderung eingesetzt.

 

Damit stehen von den 37 Jugendfreizeiteinrichtungen, die das Jugendamt finanziert,

  • 24 ausschließlich für offene Kinder- und Jugendarbeit und Projekte nach § 11 SGB VIII zur Verfügung,
  • 10 Einrichtungen bieten Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit an,
  • 2 Jugendfreizeiteinrichtungen bieten Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung an und
  • 1 Einrichtung Jugendarbeit und Familienförderung.

 

Alle Angebote sind konzeptionell untersetzt. Die Konzeptionen sind mit der Verwaltung des Jugendamts abgestimmt und entsprechen dem Bedarf im Sozialraum.

 

Zu 2.

Die zur Verfügung stehenden Mittel sind unter 1. benannt.  Für familienspezifische Projekte und Einrichtungen werden außerhalb von Jugendfreizeiteinrichtungen 560.000 Euro eingesetzt. Damit werden 20 Projekte gefördert. Das sind:

  • 10 Familienzentren
  • 4 Projekte im Sinne Frühe Hilfen
  • 3 Elternberatungsangebote
  • 1 generationsübergreifendes Projekt
  • 1 Familienbildungsprojekt

 

Zu 3.

Für das Jahr 2012 wurde nur eine sehr geringe Zahl von Angebotsstunden abgerechnet, die durch Nichtfachkräfte erbracht wurden. Allerdings war das im Jahr 2012 auch noch nicht verbindlich geregelt.

 

Bestandteil der Leistungsverträge für das Jahr 2013 sind Erfassungsbögen für Angebotsstunden, die sowohl Fachkräfte als auch Nichtfachkräfte berücksichtigen. In den Leistungsverträgen ist im § 3 ausgewiesen, wie viel Angebotsstunden mit welchen Mitarbeiter_innen erbracht werden sollen.

 

Insgesamt sind für Jugendarbeit 103.924 Angebotsstunden vereinbart, die durch Fachkräfte und 25.081 Angebotsstunden, die durch Nichtfachkräfte erbracht werden.

 

Zu 4.

Die Leistungsverträge sind für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 geschlossen worden. Die Angebotsstunde ist mit 27,28 Euro für die Angebotsstunde durch Fachkräfte und für Nichtfachkräfte 8,50 Euro vereinbart.

Für das 2. Halbjahr ist noch keine Regelung getroffen, die Umsetzung des Beschlusses soll mit einer Nachtragsvereinbarung erfolgen.

Die Stunde für Angebote der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung sind mit 32,50 Euro vereinbart.

Die geplanten Erhöhungen sind umgesetzt (siehe dazu 1. und 2.)

 

Zu 5.

Dieser Punkt ist unter 1. beantwortet.

 

Zu 6.

Seit Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in der Berliner Verwaltung werden mit den kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen jährlich in den Produktgruppen 78387 (Allgemeine Kinder und Jugendförderung - Verwaltungsprodukt), 80145 (Jugendsozialarbeit) und 79382 (Allgemeine Familienförderung) Zielvereinbarungen abgeschlossen und die Menge der zu erbringenden Angebotsstunden vereinbart.

Im Produkt 78387 werden neben den planmäßig beschäftigten Fachkräften auch Nichtfachkräfte (Honorarmitarbeiter, Praktikanten, ehrenamtliche Mitarbeiter und MAE) erfasst.

 

Die Zielvorgaben für das Haushaltsjahr 2013 für die vier kommunalen JFE sind:

Produkt 78387 = 31.935 Angebotsstunden, davon 7.984 durch Nichtfachkräfte

Produkt 80145 = 1.013 Angebotsstunden

Produkt 79382 = 601 Angebotsstunden

 

Die zu erbringenden Angebotsstunden entsprechen inhaltlich den im Produktkatalog aufgeführten Leistungen.

Bezogen auf das Produkt 79382 (Allgemeine Familienförderung) werden durch die kommunalen JFE folgende Angebote vorgehalten:

  • Vorbereitung junger Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern (in allen Einrichtungen)
  • Angebote für Eltern-Kind Gruppen (JFE "NTC")
  • Freizeitpädagogische Angebote für Eltern mit ihren Kindern (JFE "Arche", "Leos Hütte" und "NTC")
  • Veranstaltungen und sozialpädagogische Angebote des erzieherischen Jugendschutzes für junge Menschen, die thematisch auf den Schutz vor Gefährdungen aller Art abzielen, z. B. Sucht, Kriminalität, Jugendkulte, Sekten, Medien.(JFE "Die Arche", "Leos Hütte" und "NTC")

 

Ein spezifisches Projekt der Familienförderung mit dem Schwerpunkt "Frühe Hilfen" wird nicht vorgehalten. In diesen Projekten steht oftmals individuelle Fallarbeit im Mittelpunkt. Das kann in den JFE nicht geleistet werden. Die hier beschriebenen Leistungen entsprechen in Anteilen den Angeboten, die auch in Familienzentren geleistet werden.

 

Zu 7.

Die Verwaltung des Jugendamtes hat am 05.12.2012 eine Fachveranstaltung durchgeführt, in der folgende Themen bearbeitet wurden:

Was ist neu im Leistungsvertrag, wie werden Nichtfachkräfte definiert, wie erfolgt zukünftig die Mengenabrechnung? Darüber hinaus haben Träger der freien Jugendhilfe Beispiele und Erfahrungen im Umgang und bei Akquise von Ehrenamtlichen vorgestellt.

 

Zu 8.

Mit der Beantwortung der ersten sieben Fragen liegt der BVV hier eine Berichterstattung vor.

Die finanzielle Entwicklung in den Produkten stellt sich wie folgt dar:

 

Produkt

2011 (Ist)

2012 (Ist)

2013 (Soll)

78401 Jugendarbeit

3.598.464

3.507.303

3.365.000

80143 Jugendsozialarbeit

674.196

668.004

816.988

79381 Familienförderung

477.535

459.904

608.000

 

Die Budgetierungsergebnisse unter der Annahme der bisherigen Verhältnisse sind in der folgenden Tabelle (siehe Anlage) dargestellt.

Bei der vorliegenden Hochrechnung für die Budgetergebnisse, die sich für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung für 2013 ergeben, können Änderungen anderer Bezirke oder der Budgetierungsregelungen im laufenden Jahr noch nicht berücksichtigt werden.

 

Zusammengefasst ergibt die Hochrechnung einen Budgetgewinn in Höhe von 789 T? bei der Jugendarbeit, dem ein Verlust von 279 T? bei der Jugendsozialarbeit und von 317 T? bei der Familienförderung gegenüber steht. In Summe würde das einen leichten Gewinn in Höhe von 193 T? bedeuten. Jedoch ist dabei ein Wertausgleich oder Medianfaktor noch nicht berücksichtigt. Insbesondere aber sind die Wirkungen aus möglichen Median- und Mengenänderungen nicht zuverlässig kalkulierbar.

Während sich bei der Jugendarbeit die Maßnahmen in Bezug auf Mengenausweitung und Preisreduzierung durch die Einführung der durch "Nichtfachkräfte" erbrachten Mengen (20 % im 1. Halbjahr, 30 % im 2. Halbjahr) positiv bemerkbar machen, besteht bei Jugendsozialarbeit und Familienförderung weiterhin eine unvermindert hohe Preisdifferenz zwischen dem Lichtenberger Preis je Angebotsstunde und dem Median, die das Budgetergebnis beeinträchtigt.

Das Bezirksamt schätzt ein, dass sich die Umsteuerungsmaßnahmen positiv auswirken, jedoch das Grundproblem der Berliner Situation durch die unrealistischen Angebotsstundenpreise in Verbindung mit einer nicht belastbaren Bezugsgröße "Angebotsstunde" weiterhin erhebliche Budgetrisiken für Lichtenberg bedeutet.

 

 
 

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