Drucksache - DS/1261/VI
in Zusammenarbeit mit der
Verkehrslenkung Berlin entweder einen Fußgängerschutzweg oder eine Bedarfsampel
für Fußgänger an der Bushaltestelle Tierheim Berlin einzurichten. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Zur
Verbesserung der Verkehrssicherheit hatte das Bezirksamt Lichtenberg
ursprünglich geplant, je eine Mittelinsel in Höhe des Hausvaterweges und des
Stegeweges (Kita) zu errichten. Durch das
Bezirksamt wurde eine Mittelinsel in Höhe Stegeweg realisiert. Die Finanzierung
(70.000,- €) wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
übernommen. Die Übernahme der Kosten für den Bau der Mittelinsel am
Hausvaterweg aus dem Programm Querungshilfen der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung in Höhe von ca. 120.000,- € brutto wurde seinerzeit
abgelehnt. Mit
Schreiben vom 05. Juni 2009 beantragte das Bezirksamt bei der Verkehrslenkung
Berlin die Anordnung und Finanzierung einer Fußgänger-LZA mit der Begründung, dass
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Übernahme der Kosten für die vom
BA geplante Mittelinsel abgelehnt hat. Inzwischen
ist die Antwort von der Verkehrslenkung Berlin eingegangen. Die Verkehrslenkung Berlin teilte mir am 23. Juli 2009 mit: Im Jahr
2006 gab die Staatssekretärin für Verkehr und Umwelt der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Frau Krautzberger, an Frau Bezirksstadträtin Katrin Lompscher
folgende Erklärung ab, an der die Verkehrslenkung Berlin heute noch festhält: „mit
Schreiben vom 26.Juli 2006 baten Sie mich um Unterstützung bei der Umsetzung
von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger beim Überqueren
der Dorfstraße in Falkenberg. Ich
habe den betroffenen Bereich erneut überprüfen lassen. Die Dorfstraße ist
gerade und übersichtlich, auf der Fahrbahn darf nicht geparkt werden und im
Fahrzeugstrom treten auch bei höherem Verkehrsaufkommen im Straßenzug
Ahrensfelder-, Chaussee-, Dorfstraße, Falkenberger Chaussee immer wieder Lücken
auf, die zum sicheren Überqueren der Dorfstraße genutzt werden können. Im
Zeitraum von Januar 2004 bis Mai 2006 gab es keine Unfälle mit
Fußgängerbeteiligung. Fußgänger queren nicht nur an einer bestimmten Stelle,
sondern überall im Dorf Falkenberg, daher wären aus meiner Sicht an einigen
Stellen der Dorfstraße durchaus bauliche Maßnahmen zur Erleichterung der
Querung sinnvoll und vorstellbar…. Eine
andere Lösung in diesem Bereich wäre der Bau einer Mittelinsel. Die benötigte
zusätzliche Fläche wäre zu Lasten des nördlichen 6,30 m breiten Seitenbereiches
zu gewinnen; Leuchten wären nicht zu versetzten. Inwieweit Querungsbedarf zu
Zeiten hohen Verkehrsaufkommens auftritt, müsste von ihrem Tiefbauamt geprüft
werden, um den baulichen Aufwand für eine solche Querungshilfe zu begründen. Eine
weitere Stelle, um die Querung beispielsweise für Besucher des Tierheims zu
erleichtern, wäre zwischen den Häusern Dorfstraße 32 und 33 möglich. Hier
könnte zu Lasten des nördlichen Grünstreifens zwischen den bestehenden Bäumen
eine Mittelinsel eingeordnet werden, eine Leuchte (Altbestand vor 1990) wäre zu
versetzen. Ich
bitte Sie, die Realisierung von Querungshilfen in eigener Zuständigkeit zu
prüfen und evtl. bauliche Veränderungen mit meinem Referat VII B abzustimmen. Im
Hinblick auf die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung hat auch diese Prüfung
ergeben, dass Tempo 30 in der Dorfstraße weder erforderlich noch gerechtfertig
wäre. Die Gründe hierfür wurden im Schreiben der Verkehrslenkung Berlin von 10.
Juli 2006 bereits ausführlich dargelegt.“ Im Schreiben vom 10. Juli 2006
teilte die Verkehrslenkung Berlin mit: „Die
Dorfstraße mit einer durchschnittlichen Breite von 6 - 8 m im gesamten
Straßenverlauf ist zu beiden Seiten gut einsehbar. Ein überhöhtes
Gefahrenpotential für Fußgänger konnte ich bei meiner Besichtigung nicht
feststellen. Durch den dörflichen Charakter der Straße und die Bebauung zu
beiden Seiten hatte ich den Eindruck, dass dort nicht mehr gefahren wird als
die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Zwar
mag dort ein reger Fahrzeugverkehr herrschen, gerade in Spitzenzeiten, dennoch
stellte ich keinerlei Probleme weder für den Fußgänger- noch für den
Fahrzeugverkehr fest. Fahrbahnpiktogramme sowie die Beschilderung durch Z 136
der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) weisen den Fahrzeugführer auf Kinder hin, welche
Fahrbahnen queren. Ein schon im Vorfeld achtsames Fahren seitens der
Kraftfahrzeugführer soll durch diese Verkehrsbeschilderung herbeigeführt
werden…. …
Die verkehrliche Situation erachte ich insgesamt als normal für das Stadtgebiet
Berlin. Ihrem Antrag auf Einrichtung von Tempo 30 stimme ich daher nicht
zu.“ Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges
kommt nicht in Betracht, da gemäß § 26 StVO Fußgängerüberwege nur an Stellen,
wo nur ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung überquert werden muss, angelegt werden
dürfen. Es ist geplant, in Höhe der
Hohenschönhausener Straße eine weitere Mittelinsel zu errichten. Für diese hat
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits die Finanzierung in Aussicht
gestellt. Die Verschiebung der Bushaltestelle zur Mittelinsel im
Übergangsbereich zur Hohenschönhausener Straße ist jedoch nicht möglich, da
sonst der Abstand zur Bushaltestelle im Dorf zu lang ist und zur Schule nur
noch ca. 250 m betragen würde. Berlin, den .09.2009 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin
Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr |
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