Drucksache - DS/1223/VI
Das
Bezirksamt wird ersucht 1.
bei
der Reinigung öffentlicher Einrichtungen, insbesondere der
Bildungseinrichtungen (Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen), des Bezirks
Lichtenberg die Prämissen der Feinstaub-Richtlinien der EU umzusetzen und dabei
auf die Erfahrungen und Erkenntnisse der Untersuchungen des Instituts für
Lebensmittel und Arzneimittel sowie des Landesamts für Arbeitsschutz auf
Schadstoffe in Klassenräumen in den Jahren 2002 - 2005 zurückzugreifen, 2.
die
aktuellen Kosten zu ermitteln, die eine Erweiterung der Reinigung der oben
genannten bezirkseigenen Einrichtungen beinhaltet – insbesondere
zusätzliches Nasswischen 1x wöchentlich, 3.
die
ermittelten Kosten nach Möglichkeit bei der Aufstellung des
Doppelhaushaltsplanes 2010/2011 des Bezirks Lichtenberg zu berücksichtigen. Das Bezirksamt bittet die BVV,
Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Die Reinigung in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere
in Schulen erfolgt derzeit gemäß DIN 77400. Das heißt konkret
In 2008 wurden dafür 1.660.450,00
EUR verausgabt. Die EU Feinstaubrichtlinie 1999 / 30 / EG des Rates v.
22.4.1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel und
Blei in der Luft gilt für die Luft im Sinne von Außenluft der Troposphäre mit
Ausnahme der Luft an Arbeitsplätzen. Sie ist also
nicht relevant für Innenräume. In 2006 wurde vom Bezirksamt Lichtenberg die Landesmessstelle
für Gefahrstoffrecht und Innenraumhygiene im Institut
für Lebensmitte, Arzneimittel und Tierseuchen im Berliner Betrieb für Zentrale
Gesundheitliche Aufgaben ILAT/ BB Ges beauftragt, beispielhaft die
Innenluftqualität in 2 Schulen zu untersuchen. Darüber hinaus wurden Räume in 40 Schulen in 7 Berliner
Bezirken untersucht. Dabei wurde deutlich, dass die Feinstaubbelastung in den
Räumen erheblich ist. Beide Studien kommen zu dem Ergebnis, dass eine verbesserte
Lüftung und eine verbesserte Reinigung die Feinstaubbelastung in den
Klassenräumen vermindert. 2 Es wurde empfohlen die Klassenräume täglich mit einfachen, Staub
bindenden Verfahren (feucht wischen) zu reinigen, zuzüglich mindestens 1x nass wischen
pro Woche. Weiterhin wurde empfohlen das für die Feinstaubbelastung
wesentliche Mobilisierungs- und Aufwirbelungspotential von Staub dadurch zu
reduzieren, dass der Eintrag von außen minimiert wird (Sauberlaufzonen in
Eingangsbereichen) und alle anderen Möglichkeiten der Vermeidung von Staub (Tafel
statt trocken feucht wischen etc.) reduziert werden. Im HHJ 2008 wurde eine Kostenschätzung nach
neuem Leistungsverzeichnis mit gleicher Reinigungshäufigkeit der Klassenräume
sowie aktuellen Preisen durchgeführt. Im Ergebnis kam es zu den jetzt im HHPL
2010 und 2011 eingeplanten Summen. Eine Erhöhung der Reinigungshäufigkeit auf 5
x wöchentlich würde weitere Mehrkosten in Höhe von ca. 35 - 40 %. ergeben. Mit der gegenwärtigen Neuausschreibung der
Reinigungsleistungen in Schulen mit einer Wirksamkeit ab 4/2010 wurden folgende
Bedingungen gestellt:
Durch die Nassreinigung im Verhältnis zur derzeitigen
Feuchtreinigung wird eine Verbesserung der Qualität der Reinigungsleistungen
erreicht. Die im Gutachten empfohlene Reinigungshäufigkeit (täglich) zur
Verminderung der Feinstaubbelastung kann auch mit dem
deutlich erhöhten Mitteleinsatz gegenüber 2008 nicht umgesetzt werden. Die durch diese Neuausschreibung voraussichtlich
entstehenden Kosten sind im Haushalt 2010 in Höhe von 2.440.600,00 EUR und in
2011 in Höhe von 2.465.600,00 EUR eingestellt. Emmrich Dr.
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