Drucksache - DS/0618/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht, bei BaumfälIungen größeren Ausmaßes (mehr als drei) die Informationen an die BVV gemäß der DS/llI/838 zu
vereinheitlichen, das heißt zu präzisieren und zu qualifizieren. Gemeint ist damit ein Mindeststandard, der folgende Angaben
enthalten muss: 1. Begründung
der Fällung (Planungsrecht, Gesundheitszustand des Baumes mit 2. Anzahl
der zu fällenden Bäume mit Angabe der Arten und des Stammumfanges; 3. Beschreibung der
Ersatzpflanzung mit konkreter Angabe der Anzahl, der Arten, der
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Verfahren, die BVV mittels des Formblatts (Anlage) über Baumfällungen zu
informieren, hat sich seit seiner Einführung gut bewährt und wird in gewohnter
Form weitergeführt. Jedoch gab
es bei einigen Informationen über Baumfällvorhaben bzw. erfolgten Baumfällungen
Irritationen darüber, welche Fällungen diese Information ein- bzw. ausschließt. Daher möchte
das Bezirksamt das hiermit konkretisieren, um Missverständnisse auszuschließen. Die
Baumschutzverordnung des Landes Berlin (BaumSchVO v. 04.03.2004) trifft als
bindende Rechtsverordnung klare Aussagen darüber, welche Bäume durch sie
geschützt sind und welche nicht. Nur auf dieser Grundlage sind Informationen
über Fällungen an die BVV möglich. Es ist zu
beachten, dass Baumfällungen, bei denen die zu fällenden Bäume nicht der
Baumschutzverordnung unterliegen, dem Bezirksamt weder mitgeteilt noch beantragt
werden müssen. Somit ist das Bezirksamt gar nicht in der Lage, darüber zu
berichten; einerseits, weil es selbst schlicht nicht informiert ist,
andererseits, weil es sich im Rahmen der Rechtsgrundlage zu bewegen hat, die
eine Information über nicht geschützte Bäume nicht vorsieht.
Das heißt
für die künftigen Informationen konkret: Die BVV
wird über alle Baumfällvorhaben informiert, bei denen mehr als drei Bäume
gefällt werden, die unter die Baumschutzverordnung fallen. Berlin, den
.02.2009
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr Anlage Das
Bezirksamt teilt Folgendes mit: Bauvorhaben: Begründung:
Ersatzpflanzung:
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