Auszug - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Namentlicher Aufruf der Bezirksverordneten durch die Beisitzer_innen (§ 8 Abs. 2 BezVG)
Zur Feststellung der Beschlussfähigkeit wurden die Bezirksverordneten durch die Beisitzer aufgerufen.
An der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung haben 54 Bezirksverordnete teilgenommen. Zu Beginn der Sitzung waren 53 Bezirksverordnete anwesend.
Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.
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