Auszug - Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen  

 
 
39. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 223/224 (nicht barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Leonhardt möchte wissen, wie der aktuelle Stand beim Bebauungsplan 11-102 ist. Das Bezirksamt hat am 26.3.2019 die frühzeitige Beteiligung und die Beauftragung des Planungsbüros ausgelöst. Ein Schallschutzgutachten wurde nachträglich beauftragt. Die Behördenbeteiligung wird noch 2019 stattfinden.

 

Herr Gramberg möchte wissen, wie der Stand der Nachverhandlung zum städtebaulichen Vertrag zur Parkstadt Karlshorst ist. Man befinde sich in der Abstimmung zum Erschließungsplan. Die Bindungsfrist für den sozialen Wohnungsbau werde auf 30 Jahre verlängert und die Folgebedarfe an Kita und Schule werden ausgeweitet. Herr Gramberg fragt, warum trotz rechtzeitiger Kenntnis ein anderer städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wurde. Dies ergab sich aus der geänderten Rechtslage. Dr. Frommer verweist auf ein Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in dem der Senat die Anrechnung der Staffelgeschossflächen anregt. Frau Monteiro antwortet, dass es sich um eine Kann-Bestimmung handele, die der Bezirk nun mit der Nachverhandlung aufnimmt. Weitere Diskussionen zum Verfahren schließen sich an.

 

Herr Dr. Frommer fragt zum Vergabeverfahren verschiedener Bebauungsplanverfahren in Karlshorst an die BSM. Er kritisiert die Art der Vergabevermerke, welche er eingesehen habe. Frau BzStRin Monteiro betont, sie sei seit 2016 Stadträtin und verweist auf die Vielzahl der freihändigen Vergaben. Es besteht hoher Zeitdruck und eine hohe Erfahrung des wiederholt beauftragten Büros speziell in diesem Gebiet, welcher eine wiederholte Beauftragung rechtfertigt. Die Vergaben wurden juristisch geprüft und nicht beanstandet.

 

Herr Leonhardt informiert über die Arten der Vergabeverfahren im Land Berlin. Herr Dr. Frommer erwidert, dass seiner Auffassung nach, Vergaberecht verletzt worden sei. Prof. Hofmann bittet juristische Klärungen auf dem Weg der Aufsichtsbeschwerde herbeizuführen, da dies im Ausschuss nicht geleistet werden könne.

 
 

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