Auszug - Bericht des Bezirksamtes
Frau Kuhnert berichtet über die weitere Entwicklung in der Angelegenheit der Nutzungsuntersagung zum Grundstück Wartenbergstraße 22. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts im Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz hat die Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid des Bezirksamts Lichtenberg bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides hinsichtlich der Nutzungsuntersagung wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet. Damit hat das Gericht entschieden, dass der von den Eigentümern eingereichte Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Solange der Widerspruch bearbeitet wird, kann die aktuelle Nutzung fortbestehen. Die Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung an sich wird in diesem Widerspruchsverfahren und in einem sich ggf. anschließenden Klageverfahren überprüft werden. Zudem weist Frau Kuhnert auf die Ergebnisse der Preisgerichtssitzung des Bauherrenpreises 2019 hin und gibt hierzu Faltkarten aus, die alle nominierten Teilnehmervorhaben und deren Lage im Bezirk darstellen sowie eine kurze Baubeschreibung enthalten. |
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