Auszug - Aktuelle Fragestunde und Bürgeranliegen  

 
 
30. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 17.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:42 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Prof. Hofmann trägt eine Frage an den „Bauausschuss“ vor: Weshalb wurden beim Projekt Parkstadt im Gegensatz zu vergleichbaren Bauvorhaben die Staffelgeschosse nicht mit einberechnet und wie gerichtsfest ist diese Vorgehensweise? Herr Gramberg zollt dem Stadtentwicklungsausschuss Respekt für die große Menge der von diesem zu verarbeitenden Informationen. Er ergänzt, dass die Bearbeitung der Staffelgeschosse sehr unterschiedlich gehandhabt werde. Er legt eine Zuarbeit zu dieser Frage am Beispiel der Parkstadt vor. Herr Güttler-Lindemann nimmt Bezug auf die vorgelegte Frage. Er wiederholt seine Aussage, dass die vollständigen Folgen für die genutzten Flächen auch der Staffelgeschosse dargelegt und bearbeitet werden müssen. Die Staffelgeschosse seien bei der Berechnung des förderfähigen Wohnraums nicht berücksichtigt. Dies entspricht den Vorschriften der Baunutzungsverordnung. Die Wohnungsbauleitstelle habe diesem Vorgehen bereits zugestimmt. Die Vorsorge für die soziale Infrastruktur (Schule/Kita) für diese Fläche muss durch den Bezirk und den Vorhabenträger getragen werden. Zur Gerichtsfestigkeit erklärt Herr Güttler-Lindemann, dass eine entsprechende Überprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stattfindet. Erst nach einem Beschluss durch das Bezirksamt und vor einem Beschluss der BVV erfolgt eine solche Prüfung. Herr Gramberg zeigt sich verwundert, dass die Wohnungsbauleitstelle in anderer Angelegenheit eine andere Berechnungsgrundlage angelegt habe. Dies ergebe sich aus den unterschiedlichen Formen des Bebauungsplanes. Auch das sich ergebene Delta aus dem sich ein Berechnungsdefizit an der Parkstadt von über 300 Einwohner. Dies müsste jedoch in der Begründung dargelegt werden.

 

Frau Mühlau fragt zur Ilsestraße, ob gegen die Rückstellung Rechtsmittel eingelegt wurden. Zur Ilsestraße 50 ging ein Widerspruch mit Datum vom 8.1.2019 ein, der an die Senatsverwaltung ging. Abhilfe wird seitens des Bezirksamtes nicht geschaffen. Derzeit liegt auch noch keine Begründung vor. Herr Hudler fragt nach dem nicht zurückgestellten Bauantrag. Dieser werde jetzt bearbeitet, derzeit seien die Unterlagen noch nicht vollständig. Die Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liege beim Bezirksbürgermeister. Herr Stengel fragt nach, ob diese Bauanträge außerhalb des Bebauungsplanverfahrens liefen. Er möchte wissen, ob bei Eingang neuer Anträge diese ebenfalls zurückgestellt werden könnten. Herr Güttler-Lindemann erklärt, dass aufgrund der Rückstellung eine Veränderungssperre aufgestellt werden muss und in dieser Zeit der Bebauungsplan weiterverfolgt und festgesetzt werde. Er könne sich eine Aufhebung der Rückstellung durch die Senatsverwaltung nicht vorstellen.

 

Herr Dr. Frommer fragt, wo Abrissanzeigen in Karlshorst gemacht wurden. Er benennt hierfür drei konkrete Objekte. Das Bezirksamt wird die Antwort in der nächsten Sitzung zu Protokoll geben.

 

Frau Leitler aus Karlshorst fragt zum Bebauungsplan 11-47a, ob es ein Konzept zur Verkehrsführung während der Bauphase gibt. Sie verweist auf die zahlreichen denkmalgeschützten Häuser der Umgebung und den historischen Straßenbelag. Da bislang kein Bauantrag vorliege, könne es auch noch keine Baustellenplanung geben.

 

Zur Verkehrslösung Parkstadt fragt Frau Linke, zur Führung einer neuen Buslinie über den Hönower Wiesenweg bis in die Oskarstraße und einer besseren Lösung. Die Thematik ergebe sich aus den Verkehrsuntersuchung zur Parkstadt. Hierzu müsse sich der zuständige Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste äußern.

 

Herr Pohle fragt nach einem Baustopp beim Bauprojekt „Mein Falkenberg“. Ein Baustopp wurde seitens der Artenschutzbehörde ausgestellt, da sich hier eine neue Krötenpopulation entwickelte. Zudem möchte er wissen, bis wann der Bebauungsplan zur Falkenhöhe 1932 eingestellt werde. Der Einstellungsbeschluss gehe demnächst ins Bezirksamt. Prof. Hofmann hakt nach, wie das Gebiet danach behandelt wird. Es handele sich dann um einen Außenbereich nach § 35 BauGB. Herr Drewes fragt, wie das Bezirksamt gegen mögliche Bauabsichten vorgeht. Die bestehende Rechtsgrundlage bestehe weiter fort.

 
 

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