Auszug - Bebauungsplan 11-40-1 - öffentliche Auslegung und erneute, eingeschränkte Behördenbeteiligung u. a.; Arbeitstitel: Wartiner Straße 1 und 6 sowie Falkenberger Chaussee 160
Der Dringlichen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz, die Dringliche Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes zu beschließen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss:
Für das beantragte Vorhaben „Grundinstandsetzung Schulgebäude einschließlich Sporthalle und Außenanlagen“ auf dem Grundstück Wartiner Straße 6 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 11-40-1 liegen die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife) vorbehaltlich der Rechtsprüfung und Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung vor.
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