Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-114 VE - Planreife; Arbeitstitel: Genslerstraße 17  

 
 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 7.7
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 05.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
DS/0392/VIII Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-114 VE - Planreife; Arbeitstitel: Genslerstraße 17
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Frau Monteiro: Bauantrag für 186 WE, 5 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss, 25 % der Wohnungen für einkommensschwache Haushalte nach dem Berliner Modell. Unterlagen lagen zwischen dem 27.3. bis 27.4.2017 im Planungsamt aus. Der Bebauung nach § 33 BauGB hat der Senat zugestimmt.

Herr Pfeifer (Anwohner in der Genslerstr.):

Der Block ist 77 Meter breit und 20 Meter hoch gegenüber von Einfamilienhäusern. Von Anfang an ein Bauvorhaben, dass in keiner Weise die Meinung der Anwohner berücksichtigt hat

Es wird eine GfZ von 1,66 erreicht, nur ein 5 Meter tiefer Grünstreifen zur Straßenfront, ohne Tiefgarage (Parkplatzknappheit in Kauf genommen).

Herr Schaefer (CDU): Es müssen die Interessen der Hinzuziehenden berücksichtigt werden.

Herr Rodig (AfD): Die Interessen vieler Lichtenberger Anwohner werden vor allem durch die HOWOGE nicht berücksichtigt.

Herr Müller (SPD): Nicht alle Anwohner sind betroffen.

Herr Leonhardt (Linke): Es gibt Interessenkonflikte, um die wir uns als Ausschuss frühzeitig kümmern müssen.

Herr Fischer (Linke): Vorzeitige Planreifeerklärung nach § 33 BauGB ist gefährlich, empfiehlt dennoch die Annahme der DS.

Frau Kuhnert: Die links und rechts in der Nachbarschaft befindlichen 8 geschossigen Baukörper wurden als Maßstab für die Geschossigkeit zugrunde gelegt, jedoch nicht voll ausgeschöpft. Das Bauvorhaben hat eine moderate Höhenentwicklung. Die Zielsetzung ist der sparsame Umgang mit dem Boden. Die Abwägung erfolgt im Fachbereich Stadtplanung.

Herr Drewes (AfD): Die der AfD bisher bekannten B-Pläne hatten in ihrem Abwägungsverhalten immer die Abwägung zu Ungunsten der Anwohnerschaft zur Folge.

Herr Schaefer (CDU): Wirft Herrn Drewes Populismus vor.

Empfehlung zur Annahme der Drucksache: 11/3/0

Abstimmung zur Dringlichkeit:           11/3/0

 
 

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