Auszug - Bebauungsplan 11-14b - Teilung in die Bebauungspläne 11-14ba und 11-14bb Arbeitstitel: "Trabrennbahn Karlshorst" (dazu Aufhebungsantrag AfD-Fraktion)
Herr Güttler-Lindemann führt aus, dass der B-Plan geteilt werden musste, da einer die Trabrennbahn sichern und der andere eine bauliche Nutzung ermöglichen soll. Hierbei müssen denkmalschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Eine genaue Planung liege noch nicht vor. Auslöser der Teilung sei, neben den Bebauungsabsichten den Schutz der Trabrennbahn im Kern zu gewährleisten. Es gibt drei verschiedene Grundstücksinhaber. Prof. Hofmann fragt hierzu, ob das Eingangsportal gesichert wird. Dieses stehe unter Ensemble-Schutz. Herr Drewes zieht den Aufhebungsantrag zurück. Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen. |
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