Auszug - Bürgeranfragen  

 
 
5. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 100 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll

Prof. Hofmann weist auf den Brief der Kleingartenanlage Falkenhöhe 1932 hin, dessen Inhalt einen Bebauungsplan betrifft. Mehrere Schreiben von Herrn Mohr zum Flurstück 100 liegen vor; Herr Rose ist stellvertretend anwesend und vertagt seine Fragen. Diese werden schriftlich vom Bezirksamt beantwortet. Die Bürgerinitiative Ilsekiez ist vor Ort. Frau Müller stellt folgende Nachfrage zum B-Plan 11-125 (Ilsestraße): Wird das BA eigene Positionen ins B-Plan-Verfahren einbringen und wer ist federführend? BzStRin Frau Monteiro führt aus, dass die Haltung des Bezirksamtes sich seit dem Aufstellungsbeschluss nicht geändert habe. Die Bebauung solle so, wie veröffentlicht, nicht geschehen. Die veröffentlichten Planungen der HOWOGE nehme das BA zur Kenntnis. Diese sollen auf der Bürgerversammlung am 31.5.2017 mit den Anwohnern diskutiert werden. Das Bezirksamt ist federführend im B-Plan-Verfahren. Herr Drewes bittet die Ergebnisse der Gespräche des Bezirksamtes dem Ausschuss zur Kenntnis geben. Frau Monteiro nimmt dies auf. Eine weitere Nachfrage der Bürgerinitiative betrifft das Verfahren; wichtig sei zu wissen, welche Vorstellungen das Bezirksamt hier habe. BzStRin Monteiro gibt zur Kenntnis, dass das BA Vorschläge zur Veränderung gemacht habe. Hier wurden bereits mehrere Varianten erdacht. Frau Monteiro weist auch noch einmal auf die Prioritätensetzung zur Wohnraumerschließung hin.

Herr Fischer macht allgemeine Ausführungen zur Bedeutung von B-Plänen. Es wird allgemein auf das Verfahren und den zeitlichen Verlauf hingewiesen. Die neuerlich aufgetauchten Entwürfe unterschieden sich nicht erheblich von den im vergangenen Sommer veröffentlichten.

Ein Vertreter der HOWOGE stellt fest, dass sein Unternehmen nach den gesetzlichen Gegebenheiten des § 34 BauGB handelt. Der aktuelle Entwurf richte sich nach den Gegebenheiten einer zuvor gemachten Machbarkeitsstudie. Ein Bauantrag sei noch nicht gestellt.

Prof. Hofmann weist darauf hin, dass das Verfahren gerade angestoßen wurde und die Verhandlungen nun erst vonstatten gehen. Er betont, dass die Einleitung eines B-Plan-Verfahrens für die Beteiligung der Bürger von Vorteil sei.

Herr Schaefer stellt noch einmal dar, dass das konkret vorliegende Verfahren eine andere Dynamik als “gewöhnliche” B-Pläne habe. B-Pläne sollten mehr eine aktive Handlungsform des Bezirks beinhalten.

Herr Drewes fragt nach einem “Zukunftsbereich” zur Entwicklung des Bezirks. BzStRin Frau Monteiro verweist auf die Bereichsentwicklungsplanungen und unterstreicht die Aussage von Herrn Schaefer.

 

Herr Neumann trägt seine Fragen zum sozialen und umweltgerechten Wohnungsraum vor. Hierbei geht es insbesondere um das Grundstück westlich Degnerstraße 11. Hier gebe es Fragen zu einer angeblich fehlerhaft erteilten Fällgenehmigung. Es gebe grundsätzliche Bedenken von Anwohnern. Hierzu stellt er die Frage, nach der Positionierung des Bezirksamtes.

Prof. Hofmann betont, dass die vorgetragenen Bedenken bereits im Ausschuss der vorhergehenden Legislaturperiode diskutiert wurden. Das hierzu bestimmte B-Plan-Verfahren sei derzeit in der Abstimmung und an entsprechende Fristen gebunden. BzStRin Frau Monteiro gibt zur Kenntnis, dass das Verfahren noch offen sei. Öffentliche Äerungen zum Verfahren seien nicht sachdienlich. Einen Widerspruch zwischen einem Bau nach § 34 BauGB und dem B-Plan habe man bisher nicht erkannt.

Herr Leonhardt hat Nachfragen, warum der B-Plan so langsam fortgetragen wurde. BzStRin Frau Monteiro führt die Kapazitäten des Amtes an. Diese werden vor allem auf die großen Bauvorhaben gelenkt.

Herr Pohle fragt nach den Baumfällungen und den beschriebenen Schwierigkeiten. Herr Peter (Referent BzStR Nünthel) führt aus, dass eine entsprechende Abstimmung zwischen Stadtplanungsamt und Umwelt- und Naturschutzamt stattfand. Dieses sei üblicherweise mit einem positiven Ausgang des Bauantrages verbunden.

 
 

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