Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-24 VE - öffentliche Auslegung Arbeitstitel: östlich Arendsweg
Prof. Hofmann erläutert das Verfahren, dass mit der vorgezogenen Beratung eine Beschlussfassung bereits in der kommenden BVV gewährleisten soll. Frau van der Wall erkundigt sich nach dem Lärmschutz für den nördlichen Bereich. Herr Güttler-Lindemann stellt das Vorhaben vor. Geplant ist die Errichtung von 92 Reihenhäusern, von Senatsseite bestehen keine Einwände. Nach Norden ist eine wandartige Bebauung vorgesehen, die zugleich als Schallschutz für das dahinter liegende Gebiet dient. Die Aufenthaltsräume im nördlichen Bereich sind alle nach Süden orientiert. Problematisch ist die Findung eines Grundschulstandorts in der Umgebung. An der nördlichen Seite ist in den Gebäuden eine Festverglasung, also nicht-öffnende Fenster, vorgeschrieben. Die Be- und Entlüftung der Bäder muss anderweitig erfolgen. Frau Müller erkundigt sich, wie dann die Reinigung der Fenster erfolgen soll. BzStR Nünthel entgegnet, diese sei nicht Gegenstand des Planverfahrens. Prof. Hofmann schlägt vor, der BVV die Beschlussfassung zu empfehlen. Abstimmung: 10/0/0 Abstimmung der Dringlichkeit: 10/0/0 |
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