Auszug - Straßenmarkierung soll Sicherheit erhöhen
BzStR Dr. Prüfer informiert, dass in dem genannten Beispiel Degnerstraße, die in die 30km/h-Zone aufgenommen und die Vorfahrtregelung aufgehoben wurde (keine Schilder und keine Haltelinien mehr), nunmehr rechts vor links gilt. Darauf hat zeitweise das aufgestellte allgemeine Gefahrenzeichen (Zeichen 101) mit Zusatzschild „Vorfahrt geändert“ hingewiesen. Eine Straßenmarkierung ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Wie sollte auf eine aufgehobene Vorfahrt auf der Straße hingewiesen werden? Dafür gibt es kein Verkehrszeichen. Die einreichende Fraktion beantragt daraufhin die Vertagung der Drucksache. |
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