Auszug - Sondersitzung im November 2014
Zur Sondersitzung im November 2014 konnte nicht fristgemäß eingeladen werden. Ein Mitglied des Hauptausschusses sprach sich gegen die Sondersitzung aus. Die Vorsitzende hat daraufhin die Sondersitzung abgesagt, da sonst Beschlüsse nicht rechtmäßig beschlossen hätten werden können. Die Stellungnahme des Rechtsamtes bestätigt die nicht fristgemäße Einladung und die Möglichkeit des Widerspruchs eines Ausschussmitgliedes.
Dr. Gührs (SPD) kritisiert die Vorsitzende hinsichtlich des Alleinganges. Herr Tietze äußert Verständnis für das Handeln der Vorsitzenden hinsichtlich der Einladung, gibt jedoch zu bedenken, dass die Ausschussmitglieder zur regulären Sitzung die Zeit im Blick hätten haben müssen. Herr Unger kritisiert den Alleingang der Vorsitzenden. Herr Hoffmann kritisiert den Ablauf der Sitzung, als auch den Alleingang der Vorsitzenden hinsichtlich der Absage einer eingeladenen Sitzung. Herr Hemmerlein regt an, das Problem im Geschäftsordnungsausschuss zu behandeln. Herr Hoffmann, Ausschussvorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses, lehnt das ab. Dr. Gührs stellt fest, dass die Stellungnahme des Rechtsamtes nicht vollumfänglich ist. Herr Unger regt an sich auf die Lehren zu konzentrieren: Einbeziehung des Ausschussvorstandes und Sitzungsplanung. Die Vorsitzende sagt das zu und erinnert an die Verantwortlichkeit eines jeden Ausschussmitgliedes für den Ablauf einer Sitzung, insbesondere zum zeitlichen Rahmen. |
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