Auszug - Bebauungsplan 11-31 Arbeitstitel: Südöstlich Lichtenberger Brücke
Herr Güttler-Lindemann stellt die Vorlage vor. Der B-Plan lag bereits vor und musste überarbeitet werden, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten auszuschließen. Er soll das Planungsziel des Sanierungsgebiets Weitlingkiez planungsrechtlich festigen. Die im Gebiet des B-Plans bereits vorhandene Spielstätte genießt Bestandsschutz. Die Nachfrage von Frau van der Wall nach Lärmschutz für die Gebäude an der Frankfurter Allee beantwortet Herr Güttler-Lindemann dahingehend, dass es sich dort um ein Mischgebiet und bei den Gebäuden überwiegend um Bestandsgebäude handele. Die Formulierung „Sicherung der Erschließung“ dient der planungsrechtlichen Sicherung der Straßenbegrenzung.
Abstimmung: 12/0/0 |
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