Auszug - Bebauungsplan 11-54 - Beschluss der Planreife Arbeitstitel: Wohnen am Hechtgraben
Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, die Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes zu beschließen, wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss: Für die beantragten 2 Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-54 (Anlage 1) sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs.1 BauGB erfüllt und Planreifegenehmigungen werden erteilt, sofern die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen.Für die noch ausstehenden Bauanträge im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-54 sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs.1 BauGB ebenfalls erfüllt und Planreifegenehmigungen können erteilt werden, sofern die Vorhaben mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen und die Bauherren die Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich anerkennen. |
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