Kleine Anfrage - KA/0326/IX
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage KA/0305/IX („Coral World: Platzt das geplante Aquarium in Lichtenberg?“) geht hervor, dass Coral World Berlin an das hiesige Veterinäramt bereits „Tierbesatz und Haltungsformen in Listen übermittelt“ habe. In der Kleinen Anfrage KA/0309/IX („Tier-Liste Coral World“) wird daraufhin die Frage, welche Tiere Coral World für die zukünftige Haltung aufgelistet habe, wie folgt beantwortet: „Der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht liegt derzeit keine abschließende Liste vor.“
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage KA/305/IX („Coral World: Platzt das geplante Aquarium in Lichtenberg?“) geht hervor, dass Coral World Berlin an das hiesige Veterinäramt bereits „Tierbesatz und Haltungsformen in Listen übermittelt“ habe. In der Kleinen Anfrage KA/0309/IX („Tier-Liste Coral World“) wird daraufhin die Frage, welche Tiere Coral World für die zukünftige Haltung aufgelistet habe, wie folgt beantwortet: „Der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht liegt derzeit keine abschließende Liste vor.“
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Zu 1. Aus den Listen gehen geplante Beckentypen und -größen sowie die geplanten Arten für die einzelnen Becken hervor.
Zu 2 und 3. Die Firma Coral-World Berlin mbH wurde seitens des Bezirksamtes gebeten darzulegen, inwieweit einer Veröffentlichung der Daten der vorgelegten Planungslisten zugestimmt werden könne oder ob Ausschlussgründe (Betriebsgeheimnisse/schutzwürdige Interessen) vorliegen. Mit Schreiben vom 21.03.23 nahm die CWB hierzu Stellung.
Die in den Planungslisten vorliegenden Daten werden durch die Firma CWB im Rahmen der Planung des Projektes Coral World Berlin als Bestandteil des geistigen Eigentums sowie Bestandteil von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und als Bestandteil des im Wettbewerb stehenden Betriebskonzepts, deren Offenlegung die Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Schädigung beinhaltet, angesehen. Der Stellungnahme kann seitens des Bezirksamt gefolgt werden. Unter Verweis auf § 11 Absatz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes Berlin kann die Frage 2 daher nicht beantwortet werden, die Frage 3 ist insofern zu beantworten, als dass ein Zugänglichmachen der Planungslisten nicht möglich ist.
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