Kleine Anfrage - KA/0383/VIII  

 
 
Nummer:KA/0383/VIIIEingang:28.01.2020
Eingereicht durch:Ingenbleek, Anja
Weitergabe:28.01.2020
Fraktion:Fraktion SPDFälligkeit:11.02.2020
Antwort von:BzStR SchulSpOrdUmVerBeantwortet:20.02.2020
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:20.02.2020
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Gendergerechte Nutzungsmöglichkeiten von Sportanlagen in Lichtenberg?
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
Anlage PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Den Grundsätzen und Bestimmungen des Gender Mainstreamings folgend ist die gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleisten. Das gilt auch für die Möglichkeit sportlicher Betätigung.

Mit Einführung des Gender Budgetings (vgl. DS/0394/V) sind Anträge auf Überlassung von Sportanlagen im Bezirk Lichtenberg auch mit Angaben zum Geschlecht der vorgesehenen Teilnehmer*innen zu versehen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dazu folgende Auskunft zu geben:

 

1.      Welche Verteilung der Geschlechter liegt hinsichtlich der Nutzung der Sportanlagen im Bezirk aktuell vor? (Bitte nach Sportanlagen, Nutzungszeiten, Sportart, Teilnehmer*innenzahlen und Geschlecht aufschlüsseln.)

 

2.      Sind seit Erhebung der Geschlechterverteilung signifikante geschlechtsspezifische Entwicklungen zu erkennen? (Bitte ggf. mit Blick auf bestimmte Sportanlagen, Sportarten oder Nutzungszeiten aufschlüsseln.) Wenn ja, wie sind diese Entwicklungen nach Einschätzung des Bezirksamtes jeweils zu erklären?

 

3.      Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, um geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Nutzung von Sportanlagen zu beseitigen?

 

4.      Trifft es zu, dass das Formular des Bezirksamtes zur Beantragung der Überlassung von Sportanlagen bislang nicht an die Änderung des Personenstandsgesetzes vom Dezember 2018 angepasst wurde, nach derdivers“ als zusätzliche Geschlechtsbezeichnung aufzuführen ist? Wenn ja, wann ist die Umsetzung dieser Regelung vorgesehen?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Den Grundsätzen und Bestimmungen des Gender Mainstreamings folgend ist die gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleisten. Das gilt auch für die Möglichkeit sportlicher Betätigung.

Mit Einführung des Gender Budgetings (vgl. DS/0394/V) sind Anträge auf Überlassung von Sportanlagen im Bezirk Lichtenberg auch mit Angaben zum Geschlecht der vorgesehenen Teilnehmer*innen zu versehen.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dazu folgende Auskunft zu geben:

 

1.      Welche Verteilung der Geschlechter liegt hinsichtlich der Nutzung der Sportanlagen im Bezirk aktuell vor? (Bitte nach Sportanlagen, Nutzungszeiten, Sportart, Teilnehmer*innenzahlen und Geschlecht aufschlüsseln.)

 

2.      Sind seit Erhebung der Geschlechterverteilung signifikante geschlechtsspezifische Entwicklungen zu erkennen? (Bitte ggf. mit Blick auf bestimmte Sportanlagen, Sportarten oder Nutzungszeiten aufschlüsseln.) Wenn ja, wie sind diese Entwicklungen nach Einschätzung des Bezirksamtes jeweils zu erklären?

 

3.      Welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, um geschlechtsspezifische Unterschiede bei der Nutzung von Sportanlagen zu beseitigen?

 

4.      Trifft es zu, dass das Formular des Bezirksamtes zur Beantragung der Überlassung von Sportanlagen bislang nicht an die Änderung des Personenstandsgesetzes vom Dezember 2018 angepasst wurde, nach der „divers“ als zusätzliche Geschlechtsbezeichnung aufzuführen ist? Wenn ja, wann ist die Umsetzung dieser Regelung vorgesehen?

 

 

Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:

 

Zu 1.)

Eine statistische Übersicht liegt in der Form nicht vor. Im Anhang 1 wurden für eine Auswahl von Sportanlagen und Sportarten Details zusammengestellt.

 

 

 

Zu 2.)

Nein. Jedoch konnte bei bevorstehenden bzw. laufenden internationalen Großsportveranstaltungen mit deutschen Erfolgen, wie z.B. Olympische Spiele oder WM, ein Motivationsschub für bestimmte Sportarten festgestellt werden. Da aber gerade im Kinder- und Jugendbereich die Interessen in der Freizeit schnell wechseln, wäre solch eine Datenbasis für Planungen nicht belastbar.

 

 

 

Zu 3.)

Im Bezirk Lichtenberg stehen die kommunalen Sportanlagen allen Nutzergruppen zur Verfügung. Da Sportvereine in Deutschland autonom sind, sind die jeweiligen Sportangebote auch von diesen vorgegeben. Im Rahmen der Sportstättenvergabe erfolgt bei Doppelbeantragungen eine Berücksichtigung von unterrepräsentierten Nutzergruppen.

 

 

 

Zu 4.)

Das Land Berlin beabsichtigt die Einführung einer zentralen Vergabesoftware mit entsprechenden einheitlichen Formularen. Die neue Vergabesoftware des Landes Berlin soll 2020/2021 in 3 Bezirken als Pilotprojekt laufen. Danach sollen die anderen Bezirke folgen. Da sich die Einführung damit für Lichtenberg verzögert, wurde die Einfügung der Rubrik „divers“ in das Lichtenberger Formular bereits umgesetzt.

 

 
 

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