Kleine Anfrage - KA/0302/VIII  

 
 
Nummer:KA/0302/VIIIEingang:13.03.2019
Eingereicht durch:Pohle, Robert
Weitergabe:13.03.2019
Fraktion:BVO Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:27.03.2019
Antwort von:BzStRin StadtSozWiArbBeantwortet:22.03.2019
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:22.03.2019
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Wie gut ist das Grün nördlich des Wohnblocks Rosenfelder Ring 78-84 vor Bebauung geschützt?
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Was wurde mit dem in der Sitzung des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz am 17.01.19 vorgestellten Vorbescheidsantrag rdlich Rosenfelder Ring 78 abgefragt und wie beschied das Bezirksamt die Anfragen?

 

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um die im Flächennutzungsplan Berlin dargestellte Grünfläche zwischen S-Bahnhof Friedrichsfelde-Ost und Löwenberger Straße planerisch zu entwickeln?

 

  1. Was weiß das Bezirksamt über gesetzlich geschützte Flora und Fauna auf dem Grundstück?

 

  1. lt das Bezirksamt die auf dem Grundstück bestehende Flora und Fauna für schützenswert?

 

  1. Wie gut ist das Grün nördlich des Wohnblocks Rosenfelder Ring 78-84 vor Bebauung geschützt?

 

  1. Wie wurde die Genehmigung zum Umbau und zur Erweiterung des Parkplatzes vor dem Verbrauchermarkt an der Rhinstraße zwischen 2007 und 2009, die den Planungszielen des Flächennutzungsplans widerspricht und u. a. zu weiterer Flächenversiegelung geführt hat, begründet?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Was wurde mit dem in der Sitzung des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz am 17.01.2019 vorgestellten Vorbescheidsantrag rdlich Rosenfelder Ring 78 abgefragt und wie beschied das Bezirksamt die Anfragen?
  2. Was unternimmt das Bezirksamt, um die im Flächennutzungsplan Berlin dargestellte Grünfläche zwischen S-Bahnhof Friedrichsfelde-Ost und Löwenberger Straße planerisch zu entwickeln?
  3. Was weiß das Bezirksamt über gesetzlich geschützte Flora und Fauna auf dem Grundstück?
  4. lt das Bezirksamt die auf dem Grundstück bestehende Flora und Fauna für schützenswert?
  5. Wie gut ist das Grün nördlich des Wohnblocks Rosenfelder Ring 78-84 vor Bebauung geschützt?
  6. Wie wurde die Genehmigung zum Umbau und zur Erweiterung des Parkplatzes vor dem Verbrauchermarkt an der Rhinstraße zwischen 2007 und 2009, die den Planungszielen des Flächennutzungsplanes widerspricht und u.a. zu weiterer Flächenversiegelung geführt hat, begründet?

 

 


Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

  1. Was wurde mit dem in der Sitzung des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz am 17.01.2019 vorgestellten Vorbescheidsantrag rdlich Rosenfelder Ring 78 abgefragt und wie beschied das Bezirksamt die Anfragen?

 

Mit den drei eingereichten Vorbescheidsanträgen „rdlich Rosenfelder Ring 78“ wurde die planungsrechtliche Beurteilung von insgesamt vier verschiedenen Bebauungsvarianten des Flurstücks 284 der Flur 710 (mit einer Fläche von 6.066 m²) abgefragt. Dieses Flurstück wird derzeit als Garagenstandort genutzt. Diese Nutzung soll aufgegeben und die bestehenden Garagen beseitigt werden.

 

Variante A1 stellt den Bau von zwei parallel zueinander angeordneten Wohnzeilen dar, eine im Norden, eine im Süden. Die nördliche Wohnzeile soll 10-geschossig und die südliche Wohnzeile 8-geschossig sein für ca. 145 Wohneinheiten und 99 Pkw-Stellplätze.

 

Mit der Variante A2 wird der Bau einer 10-geschossigen Wohnzeile entlang der nördlichen Grundstücksgrenze dargestellt. Dadurch sollen ca. 85 Wohneinheiten und insgesamt 128 Pkw-Stellplätze entstehen.

 

Variante B sieht für dieses Grundstück den Bau von insgesamt drei Baukörper vor. Die nördliche Wohnzeile (Baukörper Nr. 1) soll 10-geschossig, die südliche Wohnzeile (Baukörper Nr. 2) parallel dazu soll 8-geschossig sein und eine weitere Wohnzeile (Haus 3) soll rechtwinklig dazu / an der rechten Grundstücksgrenze / als Anbau an den eingeschossigen Einzelhandelsmarkt ebenfalls 10-geschossig errichtet werden.

Die Nutzung des Erdgeschosses des Haus 3 soll dem, auf dem Nachbar- Eckgrundstück Rhinstraße 17 befindlichen Einzelhandelsbetrieb zugeschlagen werden, d.h. die Verkaufsfläche soll um 511 m² (von ca. 1.200 m² Vkfl. auf 1.700 m² Vkfl.) erweitert werden. Darüber sollen sich weitere 9 Wohngeschosse befinden. Damit entstehen insgesamt 176 Wohneinheiten und es werden 95 Pkw-Stellplätze auf dem Grundstück ausgewiesen.

 

Mit der Variante B2 wurde aus dem Entwurf Variante B der südliche Baukörper entfernt.

 

Da sich kein Bebauungsvorschlag spannungsfrei in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, konnte auf der Rechtsgrundlage des § 34 BauGB keiner Variante aus planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden. Die Auswirkungen einer Verkaufsflächenerweiterung des EDEKA-Marktes auf 1.700 m² kann nur durch ein Bebauungsplanverfahren gesteuert werden.

 

Zudem besteht eine sehr hohe Lärmbelastung durch den unmittelbar im Norden am Grundstück verlaufenden Bahnverkehr. Zusätzlich besteht eine mögliche Lärmbelastung durch den Anlieferungsbereich des östlich angrenzenden Edeka-Supermarktes.

 

 

  1. Was unternimmt das Bezirksamt, um die im Flächennutzungsplan Berlin dargestellte Grünfläche zwischen S-Bahnhof Friedrichsfelde-Ost und Löwenberger Straße planerisch zu entwickeln?

 

Im Flächennutzungsplan des Landes Berlin in der gültigen Fassung ist das in Frage 1 angesprochene Flurstück als Wohnbaufläche W 2 (GFZ bis 1,5) dargestellt. Im nördlichen Bereich/ südlich der Bahntrasse ist ein überörtlicher Grünzug dargestellt. Nur mit einem Bebauungsplanverfahren ist es möglich, diese Grünfläche zu sichern.

 

 

  1. Was weiß das Bezirksamt über gesetzlich geschützte Flora und Fauna auf dem Grundstück?

 

Dem Umwelt- und Naturschutzamt liegen keine aktuellen Informationen zu geschützter Flora und Fauna auf dem Grundstück vor.

 

 

  1. lt das Bezirksamt die auf dem Grundstück bestehende Flora und Fauna für schützenswert?

 

Auf Grund der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude ist mit dem Vorkommen geschützter gebäudebewohnender Arten wie Vögel und Fledermäuse zu rechnen. Auf dem Grundstück befinden sich ebenfalls nach BaumSchVO geschützte Bäume. Auch in diesen können sich geschützte Lebensstätten von Vögeln und Fledermäusen befinden.

 

 

  1. Wie gut ist das Grün nördlich des Wohnblocks Rosenfelder Ring 78-84 vor Bebauung geschützt?

 

r das betreffende Flurstück existieren keine Bebauungspläne. Es befindet sich aber innerhalb des „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“. Demzufolge ist ein Vorhaben gemäß § 34 (1) BauGB planungsrechtlich zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Darüber hinaus muss die Erschließung gesichert sein, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben und das Ortsbild darf nicht beeintchtigt werden.

Die Art der geplanten Nutzung ist gemäß § 34 (2) BauGB i.V.m. § 4 BauNVO zu beurteilen, da sich der Bereich dem Gebietstyp eines faktischen allgemeinen Wohngebietes zuordnen lässt.

Im Ergebnis dieser Betrachtungen ist eine Neubebauung mit Wohngebäuden grundsätzlich möglich.

 

 

  1. Wie wurde die Genehmigung zum Umbau und zur Erweiterung des Parkplatzes vor dem Verbrauchermarkt an der Rhinstraße zwischen 2007 und 2009, die den Planungszielen des Flächennutzungsplanes widerspricht und u.a. zu weiterer Flächenversiegelung geführt hat, begründet?

 

Mit Stellungnahme vom 28.02.2007 wurde aus planungsrechtlicher Sicht dem Antrag auf Baugenehmigung zur „Errichtung eines Geschäftshauses und Herstellung von 55 Kfz-Stellplätzen“ auf dem Grundstück Rhinstraße 17 zugestimmt.

Die planungsrechtliche Prüfung ergab, dass sich „die geplante Einzelhandelseinrichtung im Umgebungsrahmen hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche als Ersatz für die bestehende Kaufhalle an das ursprüngliche städtebauliche Konzept hält und sich daher in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Das Gutachten des Antragstellers zur Einzelhandelssituation in der Umgebung des Standortes ist auf die wettbewerbstypischen Auswirkungen ausgerichtet und kommt zum nachvollziehbaren Ergebnis der Verträglichkeit, auch wenn der Neubau am S-Bahnhof Friedrichsfelde noch nicht mit einbezogen wurde.“

Als Ergebnis der 2006/07 erfolgten Prüfung ergab sich, dass sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und planungsrechtlich zulässig ist.

 

Der Flächennutzungsplan spielt für Baugenehmigungsverfahren nach §34 BauGB keine Rolle. Der Flächennutzungsplan ist vereinfacht gesagt für Bebauungsplanverfahren nach §30 BauGB zu berücksichtigen. Letztgenanntes Verfahren hat hier nicht stattgefunden.

 

 
 

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