Kleine Anfrage - KA/0223/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Zu Frage 1:
Kinderarmut wird laut Monitoring Soziale Stadtentwicklung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wie folgt definiert: „Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II an den unter 15-Jährigen in Prozent“. Im Anhang findet sich eine Aufstellung der Zahlen des Anteils der Kinder mit SGB-II-Bezug an allen Kindern unter 15 Jahren in den jeweiligen Planungsräumen für die Jahre 2012 bis 2016. Quellen hierfür sind die Monitorings der Jahre 2013, 2015 und 2017.
Zu Frage 2:
Bei der Beantwortung dieser und der folgenden Fragen wird von einem Kinderarmutsbegriff ausgegangen, der – wie die Senatsvorlage „Strategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabechancen in Berlin“ von 2016 – Armut nicht auf materielle Not reduziert, sondern auch unter weiteren Aspekten (z.B. gesundheitliche Chancengleichheit, soziale Integration, kulturelle Teilhabe) in ihrer Auswirkung auf Teilhabechancen versteht. In diesem Sinne stellt z.B. das bezirkliche Steuerungsgremium Alleinerziehende eine ressortübergreifende Zusammenarbeit für eine in Bezug auf Kinderarmut überdurchschnittlich gefährdete Zielgruppe dar. In diesem Steuerungsgremium arbeiten unter anderem die Bereiche Gleichstellung, Jugend, Gesundheit, das Jobcenter sowie freie Träger zusammen und stimmen Maßnahmen miteinander ab. In der „Strategischen Steuerungsrunde Schule-Jugendhilfe“ wiederum sind neben dem Schulbereich (Schulamt und Schulaufsicht) und dem Jugendamt gemäß BA-Beschluss weitere Bereiche (Weiterbildung, Sozialräumliche Planungskoordination) eingebunden, um im Rahmen einer ressortübergreifenden Bildungskoordination die Chancengleichheit beim Zugang zu Bildungsangeboten zu unterstützen. Zu nennen ist hier auch die Zusammenarbeit im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII. Zusammenarbeit, die sich speziell auf die materielle Armut von Kindern beziehen, gibt es z.B. zwischen dem Jobcenter und dem Jugendamt in Form von Vereinbarungen bei Sanktionen des Jobcenter in Familien mit minderjährigen Kindern. Gerade im Bereich des präventiven Wohnraumerhalts bei drohendem Wohnungsverlust wird bei Erkenntnissen, dass minderjährige Kinder im bedrohten Haushalt vorhanden sind, seitens des Amtes für Soziales durch die Fachstelle Soziale Wohnhilfe Kontakt zum Jugendamt initiiert. Es erfolgen besondere Bemühungen der Fachstelle, Wohnungsverlust und somit der drohenden Obdachlosigkeit, insbesondere von minderjährigen Kindern, vorzubeugen. In Einzelfällen kann es zu Unterbringungen von Familien oder Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe kommen, um drohende oder bestehende Obdachlosigkeit zu verhindern. In diesen Fällen wird ebenfalls Kontakt zum Jugendamt aufgenommen, um ganzheitliche Hilfsangebote zu ermöglichen. Erhalten Personen mit minderjährigen Kindern über die Fachstelle Betreuungshilfen gem. § 67 SGB XII zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, wird das Jugendamt in die Hilfeplanung einbezogen. Vermittlung, Zusammenarbeit und Kooperation erfolgen u.a. mit dem Familienbüro des Jugendamtes oder dem Team regionale Dienste/überregionale Aufgaben, z.B. für unbegleitete minderjährige Geflüchtete.
Zu Frage 3:
Das in der Beantwortung der Frage 2 geschilderte erweiterte Begriffsverständnis führt dazu, dass Themen im Kontext von Kinderarmut in verschiedenen Fortbildungen berührt werden. Dazu gehören Fortbildungen im Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut zu den Bereichen Kita und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit. Schulungen oder Fortbildungen explizit zum Thema Kinderarmut werden von SFBB oder VAK nicht angeboten.
Zu Frage 4:
Im Rahmen der Familienförderung gibt es die Aufsuchende Elternhilfe, das Gutscheinprojekt, die Großelternpatenschaften und die Familienhebammen, die grundsätzlich auch vor der Geburt des Kindes mit den Familien arbeiten. Dabei werden Themen von der Geburtsvorbereitung bis zu existenziellen Sorgen wie z. B. knapper oder fehlender Wohnraum bearbeitet.
Zu Frage 5:
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Gesundheitsamtes bietet Eltern, die in Lichtenberg leben und in deren Familie ein Kind geboren wurde, einen Ersthausbesuch an. Dieser dient im engeren Sinn der Betreuungssituation des Säuglings. Die Sozialarbeiter*innen informieren aber zugleich über mögliche Unterstützungsangebote und können bei Bedarf zielgenau entsprechende Kontakte herstellen.
Zu Frage 6:
Bevor Hilfen zur Erziehung erforderlich werden, dienen Angebote der Familienförderung und der Frühen Hilfen zur Unterstützung und Stabilisierung für Familien. In Lichtenberg gibt es mit Stand vom Oktober 2018 18 Familienzentren und -treffs. Ergänzt werden diese durch verschiedene aufsuchende Angebote wie die aufsuchende vietnamesische Elternberatung, die o. g. aufsuchende Elternhilfe, das Spiel- und Lernprogramm "0pstapje", die Schreibaby-ambulanz, das Hebammen-Kooperationsprojekt La Luna und seit 2018 Flexible Kinderbetreuungen in 6 Stadtteilen. Wie vom § 16 SGB VIII vorgeben, richtet sich die Arbeit der Familienförderung auf die ganze Familie, hier vor allem auf die Erziehungskompetenz von Eltern. Im Rahmen der aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen geförderten Maßnahmen sind insbesondere Familienhebammen vor und nach der Geburt bei belasteten Familien im Einsatz. Das Gutscheinprojekt vermittelt in enger Kooperation vor allem mit dem KJGD (siehe Frage 5) zielgenau bedürftige Familien zu unterstützenden Angeboten und verbindet dies mit einer individuellen Beratung und Vermittlung sowie einer finanziellen Unterstützung bei kostenpflichtigen Angeboten. Schließlich wird unter dem Stichwort „Präventionsketten“ eine präventive Gesundheitsstrategie erarbeitet und schrittweise umgesetzt, die im Rahmen des Audits „familiengerechte Kommune“ erarbeitet worden ist.
Zu Frage 7:
Die Bekämpfung von Kinderarmut im engeren, also materiellen Sinn erfordert vor allem eine Verbesserung der Erwerbs- und somit Einkommenssituation von Eltern. Ein auf Teilhabechancen erweitertes Verständnis führt vor allem zu Maßnahmen, die Kindern in ihrer Teilhabe in Alltagssituationen wie Kita, Schule, Freizeit, Kultur, Sport und Mobilität unterstützen. Hier wären Regelungen wünschenswert, die ohne bürokratische Hürden Teilhabe ermöglichen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |