Kleine Anfrage - KA/0222/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1) Welche Schulen in Lichtenberg können aufgrund ihrer baulichen Ausstattung 2) Die bauliche Ausstattung welcher Schulen in Lichtenberg ermöglicht die Beschäftigung von Lehr- und Betreuungspersonen, die
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt bittet die BVV um folgende Kenntnisnahme:
Zu 1. Die Fragen können in dieser Form leider nicht eindeutig beantwortet werden. "Mobilitätseinschränkung" oder auch "Rollstuhlbindung" sind keine klaren medizinischen Indikationen und erfordern nicht immer die gleichen baulichen Anforderungen. So wird derzeit konkret z.B. ein Kind mit temporärer Rollstuhlbindung an einer nicht barrierefreien Schule ohne Personenaufzug beschult. Mobilitätseinschränkungen können vielfältig sein, von leichten Einschränkungen bis hin zu stationärem Pflegebedarf. Auch die Bindung an einen Rollstuhl bedeutet nicht ausschließlich die Abhängigkeit von Personenaufzügen.
Zielt die Frage auf das Vorhandensein von Personenaufzügen oder Rampenanlagen ab, so füge ich als Anlage eine Übersicht der entsprechenden Schulstandorte an. Diese wurde hinsichtlich der Eignung als Wahllokale kürzlich erarbeitet.
Zu 2. Siehe Antwort Frage 1
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