Kleine Anfrage - KA/0201/VIII
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten‘:
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
Zu Frage 1: Die Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen (QVTAG) „Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertageseinrichtungen“ in der Fassung vom 20. Dezember 2017 vereint in sich die Ergebnisse der Verhandlungen des Landes Berlin, der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, dem Dachverband der Kinder und Schülerläden e. V. (DAKS) und der Eigenbetriebe. In der QVTAG verpflichten sich die Vertragspartner den Bildungsauftrag der Kindertagesein-richtungen durch die Arbeit mit dem Berliner Bildungsprogramm zu erfüllen. Eine interne und eine externe Evaluation wurden als Instrumente der Überprüfung der Arbeit und deren Weiter-entwicklung festgelegt. Die externe Evaluation findet in einem fünf Jahre Rhythmus statt und ist durch einen externen Anbieter, der die Anerkennung der Senatsverwaltung erlangt hat, durchzuführen. Die Kosten für die externe Evaluation trägt der Kitaträger. Die interne Evaluation unterliegt keiner festen Zeitvorgabe. Es wird unter Zuhilfenahme der Materialien der Senatsverwaltung empfohlen, zwei Themen jährlich zu evaluieren. In der Qualitätsentwicklungsvereinbarung ist die verpflichtende Mitteilung der Träger über jährliche Informationen zum Leistungsangebot an die zuständigen Jugendämter des Landes Berlin aufgenommen worden. Der dafür bereitzustellende Fragebogen befindet sich noch innerhalb des Landes Berlin in der Abstimmungsphase.
Zu Frage 2: Bau und Ausstattung einer Kindertagesstätte wird vor Errichtung geplant und mit Bauabnahme und Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie genehmigt. Umbauarbeiten baulicher Art müssen durch eine Baugenehmigung und Abnahme gesichert sein. Die Ausstattung unterliegt verschiedenen Kriterien in Form, Material und Beschaffenheit. Für den Ersatz und den Austausch von Ausstattung muss unterschieden werden, um welche Art der Ausstattung es sich dabei handelt. Kitaträger bedienen sich oft zertifizierter und erfahrener Firmen (z. B. für Großspielgeräte im Freiflächenteil). Für Kleinspielmaterial ist jedoch auf die Sicherheit der Kinder, Material und Gebrauchsfähigkeit zu achten. Das liegt in der Verantwortung der Träger. Eine regelmäßige Kontrolle in Bau und Ausstattung ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 3: Alle öffentlich geförderten Kindertagesstätten sind durch die Vereinbarungen mit dem Land Berlin vertraglich gebunden. Zur Überprüfung der konzeptionellen Arbeit sind die Kindertagesstätten verpflichtet, die interne und die externe Evaluation nach den Vorgaben des Landes Berlins durchzuführen.
Zu Frage 4: Die Grundsätze der Personalausstattung in Kindertagesstätten sind im Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) festgeschrieben und abschließend in der „Verordnung über das Verfahren zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes von Plätzen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und zur Personalausstattung in Tageseinrichtungen“ (Kindertagesförderungsverordnung- VO KitaFöG) geregelt. Eine verpflichtende Personalmeldung der Träger ist jährlich der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vorzulegen. Unterjährig müssen personelle Veränderungen mitgeteilt werden. Das betrifft Neueinstellungen, so-wie auch die Beendigung von Beschäftigung.
Zu Frage 5: Das Jugendamt tritt regelmäßig mit den Trägern von Kindertagesstätten in den fachlichen Aus-tausch. Quartalsweise wird eine AG § 78 SGB VIII „Tagesbetreuungsangebote“ einberufen. Neben dem fachlichen Austausch werden inhaltliche Themen vorgestellt und besprochen. Akteure im Bezirk, deren Arbeitsgebiete eng mit Kindertagesstätten verknüpft sind, präsentieren ihre Angebote. Die Arbeitsgruppe initiiert in Kooperation mit dem Bezirksamt und dem Bezirkselternausschuss Kita zweijährlich Fachtage. Aktuelle Themen, die viele Träger bewegen (wie derzeitig z. B. Platzsituation) werden besprochen. Zusätzlich steht das Jugendamt auch für Träger und deren Kindertagesstätten als Ansprech-partner in beratender Funktion zur Verfügung.
Zu Frage 6: Eltern haben die Möglichkeit, sich im Jugendamt beraten zu lassen, wenn Bedenken innerhalb der Betreuung in der Kindertagesstätte entstehen. In der Fachlichen Steuerung 2 des Jugendamtes stehen Mitarbeiter/innen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Innerhalb der Beratung werden weiterführende Schritte besprochen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist als Aufsicht führende Behörde insbesondere für Fragen des Personalschlüssels zuständig. K. Framke |
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