Kleine Anfrage - KA/0199/VIII  

 
 
Nummer:KA/0199/VIIIEingang:14.08.2018
Eingereicht durch:Andre, Michael
Weitergabe:14.08.2018
Fraktion:Fraktion SPDFälligkeit:28.08.2018
Antwort von:BzStR SchulSpOrdUmVerBeantwortet:18.09.2018
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:18.09.2018
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Grillen im Park am Fennpfuhl
Anlagen:
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
KA 0199-VIII Anlage PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Bürgerinnen und Bürgern beschweren sich in zunehmendem Maße über Grillen insbesondere an Wochenenden und Feiertagen in den Sommermonaten. Dabei wird berichtet, dass das Grillen hauptsächlich auf der Hauptwiese – südliche Wiese zwischen dem Fennpfuhl und des an der Straßenbahnstrecke angrenzenden Weges – stattfindet und somit außerhalb des gekennzeichneten Grillplatzes.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1)        Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, um mögliche Ordnungswidrigkeiten festzustellen und zu ahnden? (Bitte auch die Präsenz des Ordnungsamtes im Park am Fennpfuhl unter Angabe des Datums und der Anzahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten für den Zeitraum 01.03.2018 bis 30.06.2018 auflisten.)

 

2)        Warum wurde in Lichtenberg auf Grund der Trockenheit und der damit einhergehenden Bŕandgefahr kein vollständiges Grillverbot ausgesprochen, wie es bspw. In Friedrichshain-Kreuzberg im Juli geschehen ist?

 

Kleine Anfragen Antworttext

rgerinnen und Bürger beschweren sich in zunehmendem Maße über Grillen insbesondere an Wochenenden und Feiertagen in den Sommermontagen. Dabei wird berichtet, dass das Grillen hauptsächlich auf der Hauptwiese dliche Wiese zwischen dem Fennpfuhl und des an der Straßenbahnstrecke angrenzenden Weges stattfindet und somit außerhalb des gekennzeichneten Grillplatzes.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, um mögliche Ordnungswidrigkeiten festzustellen und zu ahnden? (Bitte auch die Präsenz des Ordnungsamtes im Park am Fennpfuhl unter Angabe des Datums und der Anzahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten für den Zeitraum 01.03.2018 bis 30.06.2018 auflisten.)
     
  2. Warum wurde in Lichtenberg auf Grund der Trockenheit und der damit einhergehenden Brandgefahr kein vollständiges Grillverbot ausgesprochen, wie es bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg im Juli geschehen ist?

 

 

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Erläuterung:

 

Zu 1.                   

Die Grünanlage Fennpfuhl wird regelmäßig vor allem an den Wochenenden - durch Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) des Ordnungsamtes Lichtenberg bestreift.

 

Hierbei liegen neben dem unerlaubten Grillen auch Hunde ohne Leine im Focus der Ordnungsbehörde.

 

 

 

 

Hierzu wurden in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Anzeigen gefertigt und entsprechend durch die dafür zuständigen Behörden auch geahndet.

 

(Eine Übersicht über die einzelnen Kontrollen ist als Anlage anbei gefügt)

 

Das Ordnungsamt wird also auch weiterhin die Örtlichkeit bestreifen und demzufolge auch weiterhin das illegale Grillen und andere Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Grünanlage Fennpfuhl feststellen und ahnden, wobei die Tendenz der festgestellten Ordnungswidrigkeiten auf Grund der regelmäßigen Überwachungen ordnungsbehördlich betrachtet rückläufig ist.
 


 

Zu 2.                  Es wurde kein generelles Grillverbot ausgesprochen, um zu verhindern, dass sich das illegale Grillen unkontrolliert ausbreitet.


 

 
 

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