Kleine Anfrage - KA/0116/VII  

 
 
Nummer:KA/0116/VIIEingang:05.07.2012
Eingereicht durch:Prof. Dr. Hofmann, Jürgen
Weitergabe:05.07.2012
Fraktion:Fraktion DIE LINKE.Fälligkeit:19.07.2012
Antwort von:BzStR StadtBeantwortet:23.07.2012
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:23.07.2012
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Kunst und Kultur in der Herzbergstrasse und der Flächennutzungsplan
Anlagen:
Frage PDF-Dokument
Antwort PDF-Dokument
BA Antwortschreiben PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass sich in der Herzbergstrasse immer mehr Ateliers und Präsentationsflächen für Kunst und Kultur ansiedeln?

 

2.      Inwieweit teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass solche Ansiedlungen dem Bereich der Kreativwirtschaft zuzurechnen sind und damit der im Flächennutzungsplan vorgesehenen Gewerbenutzung entsprechen bzw. welche Konflikte sieht das Bezirksamt und wie geht es in der Verwaltungspraxis, z. b. bei der Ausübung von Ermessensentscheidungen damit um?

 

3.      Inwieweit sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit, ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten, um weitere Ansiedlungen künstlerischer oder kultureller Nutzungen zu fördern?

 

4.      Sieht das Bezirksamt durch die Ansiedlung von Atelierhäusern wie die Alte Gießerei oder die Kunstfabrik eine Bereicherung für dieses Areal und den Bezirk und in welcher Weise erfolgt eine Förderung und Unterstützung?

 

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:

 

1.      Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass sich in der Herzbergstraße immer mehr Ateliers und Präsentationsflächen für Kunst und Kultur ansiedeln?
 

2.      Inwieweit teilt da Bezirksamt die Auffassung, dass solche Ansiedlungen dem Bereich der Kreativwirtschaft zuzurechnen sind und damit der im Flächennutzungsplan vorgesehenen Gewerbenutzung entsprechen bzw. welche Konflikte sieht das Bezirksamt und wie geht es in der Verwaltungspraxis, z.B. bei der Ausübung von Ermessensentscheidungen damit um?
 

3.      Inwieweit sieht das Bezirksamt die Notwendigkeit, ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten, um weitere Ansiedlungen künstlerischer oder kultureller Nutzungen zu fördern?
 

4.      Sie das Bezirksamt durch die Ansiedlung von Atelierhäusern wie die Alte Gießerei oder die Kunstfabrik eine Bereicherung für dieses Areal und den Bezirk und in welcher Weise erfolgt eine Förderung und Unterstützung?

 

 

Das Bezirksamt bittet um Kenntnisnahme folgender Information:

 

Zu 1.)

Die Nach- oder Zwischennutzung brachliegender, bisher meist gewerblich genutzter Flächen durch Kunstgewerbetreibende im Bereich der Herzbergstraße beseitigt den Gebäudeleerstand und führt zu einer Belebung des Gebiets.

 

 

Zu 2.)

Die Ansiedlung von Kunstgewerbetreibenden ist, sofern damit die Herstellung künstlerischer Erzeugnisse oder die Durchführung von Proben verbunden ist, planungsrechtlich zulässig. Für diese Nutzungen besteht eine Übereinstimmung mit den Darstellungen im FNP, dem Stadtentwicklungsplan Industrie und Gewerbe sowie mit den Zielen des B-Planentwurfs XVII – B 1.

Planungsrechtlich problematisch wären im Nutzungszusammenhang stattfindende Veranstaltungen (Ausstellungen, Aufführungen usw.), der Verkauf der Erzeugnisse und Wohnnutzungen. Derartige Nutzungen finden in der Regel keinen Rahmen in den sie sich einfügen können, bilden ein Vorbild für weitere Einzelhandels- und Veranstaltungsnutzungen (Vergnügungsstätten) und würden damit u.a. zu nicht beabsichtigten Bodenwertsteigerungen im Gebiet führen. Eine Übereinstimmung mit den landesplanerischen Zielen (FNP, StEP) ist dafür nicht gegeben.

 

 

Zu 3.)

Allein für die Ansiedlung von Kunstgewerbetreibenden sind Änderungen des planungsrechtlichen Rahmens nicht erforderlich. Die Einrichtung einer Galerien-, Bühnen-, und Kunstladenmeile ist mit den planungsrechtlichen Bedingungen nicht vereinbar.

 

 

Zu 4.)

Fördermaßnahmen für die Ansiedlung von Kunstgewerbetreibenden stehen in der Stadtplanung nicht zur Verfügung.

 

 

 

 

 
 

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